Masernparty bezeichnet umgangssprachlich eine organisierte Zusammenkunft, bei der nicht gegen Masern geimpfte Kinder auf Kinder treffen sollen, die akut an Masern erkrankt sind. Ziel ist die Ansteckung der nicht geimpften Kinder mit Masernviren, damit diese die Krankheit und somit die nahezu immer der Erkrankung folgende Immunität gegen Masern entwickeln.
Sogenannte „measles parties“, zu deutsch „Masernpartys“, waren in den 1950er und 1960er Jahren in den Vereinigten Staaten vor der Einführung der Impfung gegen Masern populär. Die Partys erlebten eine Wiederauferstehung insbesondere in Großbritannien, als die Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) fälschlicherweise mit Autismus in Zusammenhang gebracht wurde.[1] Diese Vermutung konnte eindeutig widerlegt werden.
Impfgegner und Impfskeptiker begründen Masernpartys damit, dass Masern eine „harmlose Kinderkrankheit“ sei und eine als „natürlich“ bezeichnete Infektion Vorteile gegenüber der Impfung aufweise. Insgesamt ist jedoch die Masernerkrankung deutlich riskanter als die Masernimpfung, insbesondere da schwere und tödliche Verläufe wesentlich häufiger auftreten.[2] (siehe auch: Hauptartikel Masern)
Die gezielte Verbreitung von Masern im Rahmen von Masernpartys kann in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar sein.[3][4][5][6] Bewusst herbeigeführte Erkrankungen wie Masern können zudem den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung (ggf. mit Todesfolge)[4] erfüllen. In Österreich kommt eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach § 178 StGB in Betracht.[7] Nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch kommt eine Strafbarkeit nach Körperverletzung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und Verbreiten menschlicher Krankheiten in Betracht.
Entsprechende Treffen gibt es auch bei anderen Erkrankungen, etwa den Windpocken („Pockenparty“).[8]