Wenn es so viele unerledigte Arbeiten im öffentlichen Dienst geben soll(Park, oder Straße säubern, etc.), dann kann man dies wohl über einen Lohnkostenzuschuss regeln. Neben Deckung der natürlichen Lebensbedürfnisse durch die öffentliche Hand gibt es Sozial- und Krankenversicherung(Mindestsicherung, oder Hartz IV) und Zuzahlungen hinsichtlich der erbrachten Arbeitsleistung.
Für lau im Sinne "faules Gfrast, hackl wenigstens was für dein Futter" soll und wird es auch nicht gehen, da spricht alleine schon der 4er EMRK dagegen, wobei wie bei vielen Grund-, Freiheits- und Schutzrechten auch die Möglichkeit zu einem Gesetzesvorbehalt besteht...