Willkürliche Polit-Justiz wurzelt in der Gesetzgebung !
Dr Amoebius schrieb:Und wann gilt ein Referenzwert als gesichert ...
Was ist das Kriterium für die Sicherheit ...
Ist eine Justiz möglich, die nicht willkürliche Polit-Justiz ist ..
Wenn JA: Unter welchen gesellschaftlich-staatlichen Bedingungen
Wenn NEIN: Warum nicht ...
Amöberl,
eine Justiz, die nicht willkürliche Polit-Justiz ist,
ist sehr wohl möglich, ...
... wenn die Gesetze so abgefasst sind, dass die Richter zumindest grundsätzlich
objektiv feststellen können, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt, oder nicht.
Beim Paragraphen mit der Strafandrohung für Verharmlosung trifft das nicht zu,
da hat offenbar der Gesetzgeber massiv geschlampt.
Wenn sogar der renommierteste Holocaust-Forscher
trotz jahrzehntelanger Recherche einräumen muss, dass er
notwendigerweise nur grobe Schätzungen abgeben kann,
denen ein großer Fehlerspielraum innewohnt,
dann ist ein Gesetz mit einer Strafandrohung für Verharmlosung
schlicht und ergreifend hirnverbrannt, weil sich bei diesen Gegebenheiten
eine Verharmlosung nun einmal nicht objektiv feststellen lässt.
Dieser Paragraph öffnet der willkürlichen Polit-Justiz Tür und Tor.
Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.
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