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Tierethik

SonjaB

New Member
Registriert
6. November 2003
Beiträge
9
Hallo,
es dürfte bekannt sein, daß die Tiere innerhalb der Ethik nur einen kleinen Raum "bevölkern". Dennoch sind tierschutzethische Fragen grundsätzlich für das Entstehen tierschutzrechtlicher Rahmenbedingungen wie auch praktischer Rechtsanwendung relevant.

Was mich persönlich bewegt, mich an dieses Forum zu wenden, ist ein scheinbar kleiner Ausschnitt innerhalb tierethischer Fragestellungen:

Sollten sexuelle Handlungen des Menschen mit Tieren tierschutzrechtlich geahndet werden?
Wenn ja, welche Argumentation wäre hier anwendbar?


Sonja
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Hallo Sonja!
Herzlich Willkommen im Forum!

Sollten sexuelle Handlungen des Menschen mit Tieren tierschutzrechtlich geahndet werden?
Wenn ja, welche Argumentation wäre hier anwendbar?
Ja auf jeden Fall!!
Es ist Tierquälerei und Menschen die sich an Tiere vergehen gehören eingesperrt und vorher kastriert! Die sind krank und die armen Tiere müssen drunter leiden, das kann nicht sein, dass soetwas erlaubt ist, furchtbar.

(Die Homepage habe ich mir nicht durchgelesen, soetwas kann ich gar nicht ertragen:(.)

lG
 
Hallo Nina,
danke für das freundliche "Willkommen", wenn auch mein erster Beitrag alles andere als "leichte Kost" ist.

Vorweg noch ein Hinweis zur angegeben Website: Sie ist nüchtern, reflektiert in Essays über das Thema, die Rechtslage und gibt statistische Auskunft. Solange man nicht die "Fälle" anklickt, erfolgt keine Darstellung. Außerdem kann jeder seine Ansicht zum Thema mit Hilfe eines Fragebogens äußern.

Wenn ich deine Argumente richtig verstanden haben sollte, lauten sie:
1. Es ist Tierquälerei,

2. die TäterInnen sind krank,

demzufolge muß eine strafrechtliche Ahndung erfolgen.

zu1) Da bislang keine Forschungsergebnisse vorliegen, gilt die Tierquälerei als nicht bewiesen. Tierquälerei setzt beweisbare körperliche und/oder psychische Verletzungen des Tieres als Tatbestandsmerkmal voraus.

zu2) die Annahme, daß die TäterInnen psychisch gestört sind, wird durch neue psychologische Untersuchungen nicht mehr gestützt. Ihre Handlungen werden als ungewöhnliche sexuelle Orientierung betrachtet, die solange klinisch unbedeutsam ist, solange keine sadistischen Züge erkennbar sind.

Außerdem hat u.a.die Begründung, die TäterInnen seien psychisch gestört im Jahre 1969 zu folgender Aussage geführt:
"Die Täter sind nach ihrer abnormen psychischen Verfassung selten mit Strafandrohung anzusprechen. "
Konsequenterweise lohnen sich keine Verbote...

Sonja
 
Hallo Sonja!
Das ist traurig, dass man dagegen nichts machen kann. Tiere können nicht sprechen und sich nicht wehren:( .
Vermutlich wird sich der Tierschutz erst einschalten wenn nachgewiesen wird, dass es einem Tier schlecht geht.
Es ist wirklich schrecklich dass solche kranken Tierquäler frei rumlaufen dürfen.
lG
 
Ich glaube, dass wir gegen Vergewaltigungen und anderen Missbrauch zwischen Menschen unser Engagement mehr einsetzen sollten...
Und soo viele, die sich an den armen Tieren (was für Tiere denn? Schafe, Kühe?) vergehen, können es doch wohl nicht sein...

Gysi
 
Original geschrieben von johko
Schon mal über Sex mit Möhren u.a.nachgedacht? Oder Food- Sex? Oder ...

Jokho, ich finde Deinen Beitrag geschmacklos. Es geht um ein ernstes Thema und ich glaube nicht, dass Clownerie das Thema weiter bringt.
 
Hallo,

Original geschrieben von Gisbert Zalich
Ich glaube, dass wir gegen Vergewaltigungen und anderen Missbrauch zwischen Menschen unser Engagement mehr einsetzen sollten...
Und soo viele, die sich an den armen Tieren (was für Tiere denn? Schafe, Kühe?) vergehen, können es doch wohl nicht sein...

Eine solche Aussage hört sich ganz nach einer beabsichtigten Bagetellisierung des Problems an ohne zureichende Kenntnis der Fakten.
Seit wann zählt denn die Quantität als ethischer Grundsatz einer Strafverfolgung?
Und seit wann ist Ethik ein teilbares Gut?
Aus welchem Grund wird hier ein Konkurrenzverhältnis: Schutz des Menschen vor Gewalt versus Schutz des Tieres vor Gewalt
angenommen?


Sonja
 
Original geschrieben von SonjaB
Und seit wann ist Ethik ein teilbares Gut?
Teilbar - was meinst du damit?
Aus welchem Grund wird hier ein Konkurrenzverhältnis: Schutz des Menschen vor Gewalt versus Schutz des Tieres vor Gewalt
angenommen?
Sorry - weil das Leid, dass wir uns untereinander zufügen, mir näher ist. Und weil das millionenmal öfter vorkommt, als der sexuelle Tiermissbrauch.
Kannst du dein besonderes Engagement begründen? Dann kann ich dich vielleicht besser verstehen.

Gysi
 
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Hallo,

Original geschrieben von Gisbert Zalich
Teilbar - was meinst du damit?
Sorry - weil das Leid, dass wir uns untereinander zufügen, mir näher ist. Und weil das millionenmal öfter vorkommt, als der sexuelle Tiermissbrauch.

Damit dieser Vergleich nicht "hinkt", dürfte -wenn schon-, dann nur die Zahl des sexuellen Missbrauchs von Menschen mit dem von Tieren quantitativ verglichen werden.

Die Probleme,die sich aus der hier angesprochenen "Ethik der Nähe" ergeben, dürften allgemein bekannt sein.
Allgemein bedeutet dies, daß die persönlichen sittlich orientierten Handlungsrichtlinien beim Fremden und Unbekannten versagen können und somit der Willkür der Entscheidung breiter Raum gegeben werden kann. Eine "Ethik der Nähe" gegenüber Menschen und Tieren ist m.E. zwar psychologisch durchaus verständlich, öffnet aber auch der sog. "Doppelmoral" Tür und Tor - und die gewiß nicht nur gegenüber Tieren. Kann man tatsächlich das persönliche Gefühl einer menschlichen Verbundenheit, das sicherlich der Verantwortung des einzelnen, seinem Bestreben nach "Vertrautheit mit der Welt" unterliegt, zum gesellschaftlichen Maßstab machen?

Ein Konkurrenzverhältnis (d.h. teilbare Ethik) anzunehmen, bedeutet Ethik in Prioritätskalen aufzulösen, die verlangen, daß nachgeordnete Werte (z.B. Tierschutz) erst dann anzustreben sind, wenn der jeweils übergeordnete Wert (Menschenschutz) voll verwirklicht ist. Folgt man diesem Denken einer teilbaren Ethik, dann ist es streng genommen unmoralisch, sich einem leidenden Tier zuzuwenden, solange es noch irgendeinen leidenden Menschen gibt. Oder anders: Solange nur ein Kapitalverbrechen (z.B. Mord) ungeklärt ist, darf sich die Justiz um keinerlei kleinere Vergehen, wie z.B. Ladendiebstahl kümmern. Dass ein solches Prinzip der Priorität, kein Gebot der Ethik ist, dürfte deutlich sein und würde sicherlich nicht auf gesellschaftliche Akzeptanz innerhalb zwischenmenschlicher Beziehungen stoßen. Dennoch ist es jederzeit parat, wenn Menschen sich anschicken, sich um das Wohl der Tiere zu kümmern. Konkurrenz statt des Bemühens, ethische Grundsätze zu vervollkommnen.
Die Hartnäckigkeit im Fortbestehen dieses Konkurrenzverhältnisses zeigt sich u.a. auch durch das Ignorieren wissenschaftlicher Erkenntnisse, die belegen, daß die Gewalt gegen Tiere im Zusammenhang mit der Gewalt gegen Menschen zu sehen ist. Tierschutz ist Menschenschutz - das verhallt zumeist ungehört....

Sonja
 
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