Auch das Eingehen einer sexuellen Beziehung mit einer Klientin ist sexueller Missbrauch, selbst wenn sie in sexuelle Kontakte einwilligt oder sich diese wünscht. Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Klientin sich in ihren Therapeuten verliebt. Sie hat das Recht, in der Therapie ihre Gefühle und (sexuellen) Wünsche frei zu äußern, ohne sich zu kontrollieren. Was die Klientin nicht wissen kann - der Therapeut aber wissen muss - ist, dass sie dabei unter Umständen unbewältigte Konflikte und Gefühle, einschließlich des Gefühls des Verliebtseins, aus vorangegangenen Erfahrungen auf ihn überträgt.
Im Gegensatz zu ihren Klientinnen wissen Therapeuten, welche Folgen sexuelle Kontakte in der Therapie haben können. Therapeuten, die diesem Wissen zuwider handeln, leisten keine professionelle Hilfe, sondern professionellen Missbrauch.