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Mal eine Frage an die Juristen:

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AW: Mal eine Frage an die Juristen:

Wie sind Verträge einzustufen, die für die Ewigkeit abgeschlossen werden, die beide Seiten binden und nur noch im beidseitigen Einvernehmen zu ändern oder zu kündigen sind? Sind sie überhaupt gültig, weil dabei immer davon ausgegangen werden muss, dass einer der beiden Partner in treuem Glauben vom anderen, arglistig agierenden dauerhaft benachteiligt werden soll und wird. Beispiel: Der Suffkopp, der gerade zum EU-Kommissionspräsidenten gewählt wurde, hat mehrfach öffentlich zugegeben, dass in Vertragswerken der EU (Schengen, Maastricht, Lissabon) die Möglichkeit des Austritts einzelner Staaten bewusst vergessen wurde. Genauso ist es bei TTIP und TISA vorgesehen, die unsere Verkäufer bald, gegen jeden Widerstand, ratifizieren werden.

Kann es rechtens sein, dass alle beteiligten Länder sich knebeln, wo es keine höhere Instanz mehr gibt? Oder diese Höchstinstanz aus von Konzernen ausgewählten Lobbyisten besteht, die hinter verschlossenen Türen, frei von jeder Kontrolle, weitreichende Entscheidungen treffen, die unanfechtbar sind?

Brumm,brumm:fahren:
 
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AW: Mal keine Frage an die schweigende Juristenmehrheit - sondern eine Antwort!


Durch eisern ersparte Ironie könnten wir uns alle Rücklagen für ernste Zeiten in der absoluten Nominalität des Zählbaren leisten!

WARNUNG:
Bitte ersparen Sie sich unbedingt das Lesen dieses folgenden Beitrages,
berufen Sie sich im Zweifel glaubhaft auf absolutes Nichtwissen
und verzichten Sie auf rabulistische Gutachter forensicherer Forensik!

:ironie:

In 90 Tagen um die Geldwelt?

Achtung, Achtung! -
Seit heute, dem 1.08.2014 ist ein EU-Strafenkatalog
in die Kategorie einer amtlichen Verordnung von 28 EU-Nationalstaaten
als Maßnahme für und gegen die übrige Rechtsstaatlichkeit
in Europa in Kraft getreten
als ein einzigartiges wirtschaftspolitisch motiviertes
Satire-Gesetz:

FAKT IST:

„Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen,
die nach dem 01. August 2014 begeben wurden, zu kaufen, zu verkaufen,
Vermittlungs- oder Hilfsdienste dafür zu erbringen
oder anderweitig damit zu handeln."


Wünschen wir allen Beteiligten,
welche dieses „Spekulationsfreiheitsgesetz für den großzügigen Zeitraum von 3 Monaten“
– in denen keinerlei sonstige vertragliche Einigungsgespräche geführt werden dürfen (!) -
dies doch tatsächlich und ohne jede Einbildung auch ermöglicht haben,
viel Glück bei der weiteren Gestaltung ihres unermüdlichen Einsatzes
im Eintreten für weitere Widerspruchsfreiheitsgesetze in aller Welt!

Nirgendwo sonst auf der Welt als in Europa kann durch das Eintreten „von und in“ offene Türen
ein solch "Schoppenhauerisch" freiwillig erkennbarer Schadensersatzsummenbereitschaftsmarktwillen getestet werden!

Möge die hier medien-marktschreierisch dezent vermiedene Rabulistik aller Beteiligten
die mutige, mit dem Mutti-Gen der Deutschen Kanzlerin zustande gekommenen Einigung,
endlich zur allgemeinen Erkenntnis führen,
dass der Reststaat als Rechtsstaat in Europa
in Frieden ruhen soll, einem Projekt der „Ruhewerte“ gleichkommend!

Bernies Sage​
 
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