dyonysos
New Member
- Registriert
- 26. März 2005
- Beiträge
- 387
zur Info: ein FSK 18 Siegel gibt es nicht mehr. Es wurde abgelöst durch die KJ-Freigabe (keine Jugendfreigabe). Wichtige Änderung ist das solche freigegeben Filme nicht indiziert werden (können). Im Gegensatz zu JK- (Juristen-Kommision) Filmen, die lediglich auf ihre strafrechtliche Unbedenklichkeit geprüft werden. Diese können indiziert, jedoch nicht beschlagnahmt werden.scilla schrieb:FSK 18 bedeutet Porno, Gemetzel etc
Kunstfilme dürfen weit mehr zeigen als eigentlich erlaubt
vielleicht fällt 'swimmingpool' unter die Kunstkategorie
(zumindest ist es ein französischer Film)
Viele alte FSK 18 Filme sind im Nachhinein indiziert und/oder beschlagnahmt worden.
Ferner, wie der Name ja schon sagt handelt es sich um eine "freiwillige Selbstkontrolle", der sich aber viele unterwerfen (aus kommerziellen Gründen), bspw. um eine Verleiher zu finden oder in einem großen Kino gezeigt zu werden.
Nichtsdestotrotz gibt es eine Menge ungeprüfter Filme ...
und jetzt zum obigen Zitat:
Pornofilme haben nie eine FSK 18 Freigabe bekommen und erhalten auch zukünftig keine KJ-Freigabe. Sie gelten als sittenwidrig und sind aus Prinzip indiziert. Das heißt, sie dürfen (theoretisch) nicht beworben oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
"Gemetzel" ist natürlich Defi-Sache, allerdings ist es gängige Praxis Filme zu schneiden, um eine Freigabe zu erhalten. Dies führt streckenweise zu schizophrenen Auswirkungen. Mal ein aktuelleres Beispiel: Der französische Horrorfilm "High Tension" existiert in drei (deutschsprachigen) Fassungen mit unterschiedlicher Länge: einer sehr verstümmelten KJ-Fassung, einer immer noch geschnittenen JK-Freigabe (die mittlerweile indiziert ist) und einer ungeprüften und ungeschnittenen Fassung. Dabei handelt es sich um keine bundesdeutsche, sondern um eine österreichische Fassung (die Österreicher sind, was die Zensurpraxis von Filmen angeht, viel toleranter als die BRD).
Das Argument, dass der "Kunst" mehr Rechte und Freizügigkeiten eingeräumt werden, so den ihr Status zweifelsfrei geltend gemacht werden kann, ist ferner richtig.
Auch hier ein paar Beispiele aus beiden Bereichen (also Sex und Splatter):
Anhaltend ist der Trend Hardcore-(Porno)Szenen in (zumeist französische Filme) einzubauen. Die im Folgenden aufgezählten Filme haben alle die FSK 18/KJ-Hürde ungeschnitten überwunden - trotz solcher Hardcore-Szenen (und um mal konkret zu werden: Als pornographisch gilt hierzulande die filmische Darstellung eines „erigierten Gliedes“, bzw. einer „geöffneten Vulva“) -, da sie eben als "Kunst" gelten:
"Baise Moi"
"Menschenfeind"
"Romance"
Und aus der zweiten Kategorie, mein Lieblingsbeispiel: Der Film Nekromantik II von Jörg Buttgereit. Dieser Streifen sollte ursprünglich wegen "Gewaltverherrlichung" beschlagnahmt werden, bis diesem Film ein Literaturwissenschaftler und Filmliebhaber (?) [also im Prinzip, so einer wie ich *gg*], den Streifen unter das Prädikat "Kunst" subsumierte (die ganzen Anklageschriften, Hausdurchsuchungsbefehle etc. sowie das "Kunst"-Gutachten bilden quasi das Booklet der DVD-Fassung).
Übrigens finde ich alle aufgezählten Filme sehr sehenswert. Aber dies stellt ausdrücklich keine Werbung, sondern lediglich eine subjektive Wertung da.
Ein Schelm, der andres denkt ...
Dass ich gegen jede Art von filmischer Zensur bin, dürfte selbsterklärend sein ;-), allerdings halte ich es auch für richtig, bestimmte Filme Minderjährigen nicht zugänglich zu machen (wie dies sinnvoll und realistisch zu handhaben sei, steht dabei auf einem anderen Blatt, kann ja aber auch diskutiert werden).