Hallo zusammen,
Neues Rentensystem - Ende des Generationenvertrages:
Als in der Nachkriegszeit der Generationenvertrag eingeführt wurde, war das sicher berechtigt, notwendig und gut.
Die Beschäftigten finanzieren die Rente der Alten.
Damals war das auch kein Problem. Doch die Zeiten, Situationen und Gegebenheiten haben sich längst verändert.
Weniger Geburten, Arbeitslosigkeit, und die Lebenserwartung (alter) steigt.
Unsere Politiker, die ja immer so gerne mit Zahlen jonglieren, hätten dieses LÄNGST erkennen müssen. Doch immer noch hält man an diesem veralteten und heute untauglich gewordenen System fest. Es kann längst nicht mehr funktionieren, wenn Jugendliche erst mit 25 Jahren ausgelernt haben und ins Arbeitsleben eintreten, und wenn Erwachsene schon mit 55 Jahren von den Betrieben entlassen werden.
Wer nur 30 Jahre arbeitet und verdient, kann sich nichteinmal SELBST 60 - 90 Jahre ernähren, ganz zu schweigen davon, daß er noch die Rente von alten Leuten finanziert.
Das neue Rentensystem:
Das Neue Rentensystem muß also so gestaltet sein, daß jeder Jahrgang für seine Rente SELBST sorgt.
Diese Rente sollte auch kein Reichgtum für das Alter anhäufen, sondern eine GRUNDABSICHERUNG für das Alter sein. Da es eine SOZIAL - Rente ist, müssen auch ALLE hinein zahlen.
Wenn ALLE in diese Jahrgangsrente einzahlen, müssen 5% des Einkommens (ob Lohn, Gehalt, Verdienst, Gewinn) von JEDEM Bürger (Gesellschaft, Konzern, AG, Verein, Kirchen, usw.) vollkommen reichen.
(Mir ist sowieso unverständlich, warum gewisse Berufsgruppen und Reiche sich aus dem heutigen Sozialsystem herausschleichen dürfen. Dann ist dieses System meines Erachtens nicht mehr sozial.)
Dieses eingezahlte Geld wird über die Jahre gespart, verzinst, und beim Eintritt in´s Rentenalter abzüglich (wenig) Verwaltungskosten ausgezaht. Auf diese Art ist jeder Jahrgang, für seine Rente SELBST verantwortlich, und unabhängig von anderen Gegebenheiten in 20 oder 30 Jahren.
Im eigentlichen Sinne ist das eine Sozialversicherung. Wird mehr eingezahlt, kommt auch mehr heraus.
Bedingungen:
Eingezahlt wird von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern ab dem Eintritt in das Berufsleben (auch Lehre).
Das müßte oder sollte mit 18 Jahren sein.
Die Einzahlungen (aus Gewinnen von) von AG´s, Krankenkassen, Kirchen, usw. die ja keinem Jahrgang zugeordnet werden können, werden auf die aktuellen 50 Jahrgänge gleichmäsig verteilt.
Einzahlungsende der Privatpersonen ist der Eintritt in das Rentenalter.
Nur wer 50 Jahre einzahlt, erhält auch die volle Rente - also bis zum 68. Lebensjahr.
Wer früher in Rente gehen will, kann das machen, allerdings mit den entsprechenden Abzügen. (pro Jahr 2%).
Doch müssen mindestens 40 Jahre eingezahlt sein. (von 20 - 60).
Die Renteneinzahlung (5%) ist aber erst nach den besagten 50 Jahren beendet.
Wer also vorher in Rente geht, muß von SEINER Rente noch 5% für die übrigen Rentner einzahlen.
(dieses ist auch notwendig, damit Selbstendige nicht frühzeitig Rente beantragen (obwohl sie noch selbständig sind), um die 5% einzusparen). Wer also schon nach 40 Jahren die Rente beantragt, aber doch noch weiter arbeitet, muß auch noch weiterhin (10 Jahre) die 5% zahlen. Somit steigt die Rente für die übrigen immer noch an.
Berechnung:
Diese Sozialrente ist zunächst eine EINHEITSRENTE. Wer gleich lange einzahlt, bekommt auch die gleiche Auszahlung. Dieses sorgt dafür, daß die Armen im Alter etwas aufgewertet werden, und die Reichen (die ja sowieso genug haben) bei der Rente etwas abgewertet werden. Die Reichen sollten diese Rentenzahlung als Sozialleistung zur Unterstützung der Aremen sehen.
Die Berechnung ist sehr einfach:
Summe der bisherigen Einzahlungen des Jahrgangs, + Zinsen - Verwaltung
Anzahl der noch lebenden Rentenberechtigten des Jahrgangs
Daraus ergibt sich die Rente pro Person für den Rest des Lebens. (= Rentenguthaben)
Die Lebenserwartung wird auf 100 Jahre gesetzt.
Wer also mit 70 in Rente geht, hat noch eine Lebenserwartung von 30 Jahren.
Daraus ergibt sich folgende Rentenberechnung für die Monatliche Auszahlung:
Rentenguthaben / 30 Jahre
Jahresrente / 12 Monate
Ergibt die Monatsrente für den Rest des Lebens.
Für diese Berechnung wird immer der AKTUELLE Stand hergenommen.
Hat der Jahrgang viele Todesfälle, so steigt natürlich die Rente für den "Rest".
Je später man in die Rente einsteigt, um so mehr Todesfälle, um so kürzer die Laufzeit (eigene Lebenserwartung) um so höher die Rente.
Da die Rente immer AKTUELL berechnet wird, erhöht sie sich ab der ersten Auszahlung für den Rest des Lebens NICHT MEHR.
Zu beachten ist bei dieser Rente noch, daß FRAUEN (die ja auch einzahlen müssen), die GLEICHE Rente erhalten. Somit haben Ehepare im Alter 2 Renten zur Verfügung.
Da ich keine Zahlen habe, wie hoch das Jahreseinkommen eines Jahrgangs ist, kann ich auch nicht nachvollziehen, wie hoch oder niedrig diese Rente sein würde. Doch das PRINZIP ist richtig.
Verändert werden könnte (ohne das Prinzip zu verändern):
Der Beitrag von 5% - Die Lebenserwartung (100 Jahre) könnte der aktuellen Erfahrung angepasst werden - die Dauer der Renteneinzahlung (50 Jahre) könnte verändert werden.
Diese "STELLSCHRAUBEN" genügen, um das System jederzeit den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Eine Zusatzmöglichkeit:
Eine Zusatzmöglichkeit zur Familienförderung wäre, die Rente noch in ABHÄNGIGKEIT der Kinderanzahl zu setzen.
Beispiel:
Die Volle Rente wird nur an Menschen ausgezahlt, die 2 Kinder gezeugt und vernünftig erzogen haben.
Mit 2 Kinder Vollrente 3\3 = 100% (oder 4\4 = 100%) oder 100%
Mit einem Kind 2\3 der Rente = 66% (oder 3\4 = 75%) oder 90%
Ohne Kinder 1\3 der Rente = 33% (oder 2\4 = 50%) oder 80%
Mit dieser Rente, die den Rentnern OHNE Kinder, oder mit nur EINEM Kind abgezogen wird, könnte man die ERZIEHENDEN Mütter unterstützen. (als Kindergeld auszahlen).
Dieses hätte zur Folge, daß sich ein Jahrgang mit wenig Kinder, automatisch MEHR für den Nachwuchs der nächsten Generation sorgt (unterstützt), und ein Jahrgang mit vielen Kindern, würde den Nachwuchs der nächsten Generation nur wenig unterstützen.
Dann bräuchte man nicht dauernd das Kindergeld rauf oder runter setzen, sondern das würde sich von Generation zu generation von ganz ALLEINE regulieren.
Wenig Kinder im Jahrgang, hohe Abzüge der Renten, große Unterstützung der Kindererziehung.
Viele Kinder im Jahrgang, wenig Abzüge der Renten, wenig Unterstützung der Kindererziehung.
So hätten es Menschen MIT Kindern im Leben schwerer, und im Alter leichter, und Menschen Ohne Kinder hätten es im Leben leichter und im Alter schwerer. Das wäre ein gerechter AUSGLEICH.
Denn es ist klar, wer Kinder erzieht, hat hohe Kosten, und muß im Leben auf einiges verzichten.
(Für die Kosten von 2 Kindern kann man sich sicherlich eine kleine Eigentumswohnung anschaffen)
Wer sich also diese Kosten im Leben EINSPART, weil er KEINE Kinder erzieht, der braucht auch weniger Rente, denn er wohnt (theoretisch) im Alter MIETFREI!
Die prozentualen Werte können ja verändert werden "STELLSCHRAUBE", und man muß es ja nicht übertreiben.
So weit ein neues Rentensystem, das GERECHT ist.
Eure Meinung dazu interessiert mich.
MfG,
Demetrius
Neues Rentensystem - Ende des Generationenvertrages:
Als in der Nachkriegszeit der Generationenvertrag eingeführt wurde, war das sicher berechtigt, notwendig und gut.
Die Beschäftigten finanzieren die Rente der Alten.
Damals war das auch kein Problem. Doch die Zeiten, Situationen und Gegebenheiten haben sich längst verändert.
Weniger Geburten, Arbeitslosigkeit, und die Lebenserwartung (alter) steigt.
Unsere Politiker, die ja immer so gerne mit Zahlen jonglieren, hätten dieses LÄNGST erkennen müssen. Doch immer noch hält man an diesem veralteten und heute untauglich gewordenen System fest. Es kann längst nicht mehr funktionieren, wenn Jugendliche erst mit 25 Jahren ausgelernt haben und ins Arbeitsleben eintreten, und wenn Erwachsene schon mit 55 Jahren von den Betrieben entlassen werden.
Wer nur 30 Jahre arbeitet und verdient, kann sich nichteinmal SELBST 60 - 90 Jahre ernähren, ganz zu schweigen davon, daß er noch die Rente von alten Leuten finanziert.
Das neue Rentensystem:
Das Neue Rentensystem muß also so gestaltet sein, daß jeder Jahrgang für seine Rente SELBST sorgt.
Diese Rente sollte auch kein Reichgtum für das Alter anhäufen, sondern eine GRUNDABSICHERUNG für das Alter sein. Da es eine SOZIAL - Rente ist, müssen auch ALLE hinein zahlen.
Wenn ALLE in diese Jahrgangsrente einzahlen, müssen 5% des Einkommens (ob Lohn, Gehalt, Verdienst, Gewinn) von JEDEM Bürger (Gesellschaft, Konzern, AG, Verein, Kirchen, usw.) vollkommen reichen.
(Mir ist sowieso unverständlich, warum gewisse Berufsgruppen und Reiche sich aus dem heutigen Sozialsystem herausschleichen dürfen. Dann ist dieses System meines Erachtens nicht mehr sozial.)
Dieses eingezahlte Geld wird über die Jahre gespart, verzinst, und beim Eintritt in´s Rentenalter abzüglich (wenig) Verwaltungskosten ausgezaht. Auf diese Art ist jeder Jahrgang, für seine Rente SELBST verantwortlich, und unabhängig von anderen Gegebenheiten in 20 oder 30 Jahren.
Im eigentlichen Sinne ist das eine Sozialversicherung. Wird mehr eingezahlt, kommt auch mehr heraus.
Bedingungen:
Eingezahlt wird von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern ab dem Eintritt in das Berufsleben (auch Lehre).
Das müßte oder sollte mit 18 Jahren sein.
Die Einzahlungen (aus Gewinnen von) von AG´s, Krankenkassen, Kirchen, usw. die ja keinem Jahrgang zugeordnet werden können, werden auf die aktuellen 50 Jahrgänge gleichmäsig verteilt.
Einzahlungsende der Privatpersonen ist der Eintritt in das Rentenalter.
Nur wer 50 Jahre einzahlt, erhält auch die volle Rente - also bis zum 68. Lebensjahr.
Wer früher in Rente gehen will, kann das machen, allerdings mit den entsprechenden Abzügen. (pro Jahr 2%).
Doch müssen mindestens 40 Jahre eingezahlt sein. (von 20 - 60).
Die Renteneinzahlung (5%) ist aber erst nach den besagten 50 Jahren beendet.
Wer also vorher in Rente geht, muß von SEINER Rente noch 5% für die übrigen Rentner einzahlen.
(dieses ist auch notwendig, damit Selbstendige nicht frühzeitig Rente beantragen (obwohl sie noch selbständig sind), um die 5% einzusparen). Wer also schon nach 40 Jahren die Rente beantragt, aber doch noch weiter arbeitet, muß auch noch weiterhin (10 Jahre) die 5% zahlen. Somit steigt die Rente für die übrigen immer noch an.
Berechnung:
Diese Sozialrente ist zunächst eine EINHEITSRENTE. Wer gleich lange einzahlt, bekommt auch die gleiche Auszahlung. Dieses sorgt dafür, daß die Armen im Alter etwas aufgewertet werden, und die Reichen (die ja sowieso genug haben) bei der Rente etwas abgewertet werden. Die Reichen sollten diese Rentenzahlung als Sozialleistung zur Unterstützung der Aremen sehen.
Die Berechnung ist sehr einfach:
Summe der bisherigen Einzahlungen des Jahrgangs, + Zinsen - Verwaltung
Anzahl der noch lebenden Rentenberechtigten des Jahrgangs
Daraus ergibt sich die Rente pro Person für den Rest des Lebens. (= Rentenguthaben)
Die Lebenserwartung wird auf 100 Jahre gesetzt.
Wer also mit 70 in Rente geht, hat noch eine Lebenserwartung von 30 Jahren.
Daraus ergibt sich folgende Rentenberechnung für die Monatliche Auszahlung:
Rentenguthaben / 30 Jahre
Jahresrente / 12 Monate
Ergibt die Monatsrente für den Rest des Lebens.
Für diese Berechnung wird immer der AKTUELLE Stand hergenommen.
Hat der Jahrgang viele Todesfälle, so steigt natürlich die Rente für den "Rest".
Je später man in die Rente einsteigt, um so mehr Todesfälle, um so kürzer die Laufzeit (eigene Lebenserwartung) um so höher die Rente.
Da die Rente immer AKTUELL berechnet wird, erhöht sie sich ab der ersten Auszahlung für den Rest des Lebens NICHT MEHR.
Zu beachten ist bei dieser Rente noch, daß FRAUEN (die ja auch einzahlen müssen), die GLEICHE Rente erhalten. Somit haben Ehepare im Alter 2 Renten zur Verfügung.
Da ich keine Zahlen habe, wie hoch das Jahreseinkommen eines Jahrgangs ist, kann ich auch nicht nachvollziehen, wie hoch oder niedrig diese Rente sein würde. Doch das PRINZIP ist richtig.
Verändert werden könnte (ohne das Prinzip zu verändern):
Der Beitrag von 5% - Die Lebenserwartung (100 Jahre) könnte der aktuellen Erfahrung angepasst werden - die Dauer der Renteneinzahlung (50 Jahre) könnte verändert werden.
Diese "STELLSCHRAUBEN" genügen, um das System jederzeit den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Eine Zusatzmöglichkeit:
Eine Zusatzmöglichkeit zur Familienförderung wäre, die Rente noch in ABHÄNGIGKEIT der Kinderanzahl zu setzen.
Beispiel:
Die Volle Rente wird nur an Menschen ausgezahlt, die 2 Kinder gezeugt und vernünftig erzogen haben.
Mit 2 Kinder Vollrente 3\3 = 100% (oder 4\4 = 100%) oder 100%
Mit einem Kind 2\3 der Rente = 66% (oder 3\4 = 75%) oder 90%
Ohne Kinder 1\3 der Rente = 33% (oder 2\4 = 50%) oder 80%
Mit dieser Rente, die den Rentnern OHNE Kinder, oder mit nur EINEM Kind abgezogen wird, könnte man die ERZIEHENDEN Mütter unterstützen. (als Kindergeld auszahlen).
Dieses hätte zur Folge, daß sich ein Jahrgang mit wenig Kinder, automatisch MEHR für den Nachwuchs der nächsten Generation sorgt (unterstützt), und ein Jahrgang mit vielen Kindern, würde den Nachwuchs der nächsten Generation nur wenig unterstützen.
Dann bräuchte man nicht dauernd das Kindergeld rauf oder runter setzen, sondern das würde sich von Generation zu generation von ganz ALLEINE regulieren.
Wenig Kinder im Jahrgang, hohe Abzüge der Renten, große Unterstützung der Kindererziehung.
Viele Kinder im Jahrgang, wenig Abzüge der Renten, wenig Unterstützung der Kindererziehung.
So hätten es Menschen MIT Kindern im Leben schwerer, und im Alter leichter, und Menschen Ohne Kinder hätten es im Leben leichter und im Alter schwerer. Das wäre ein gerechter AUSGLEICH.
Denn es ist klar, wer Kinder erzieht, hat hohe Kosten, und muß im Leben auf einiges verzichten.
(Für die Kosten von 2 Kindern kann man sich sicherlich eine kleine Eigentumswohnung anschaffen)
Wer sich also diese Kosten im Leben EINSPART, weil er KEINE Kinder erzieht, der braucht auch weniger Rente, denn er wohnt (theoretisch) im Alter MIETFREI!
Die prozentualen Werte können ja verändert werden "STELLSCHRAUBE", und man muß es ja nicht übertreiben.
So weit ein neues Rentensystem, das GERECHT ist.
Eure Meinung dazu interessiert mich.
MfG,
Demetrius