deraegypter
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Absender: Bernd Matthes...
An die Vereinigung natürlicher Menschen
zur Förderung des universellen Menschenrechts
Mit der Bitte um Weiterleitung
an das Amtsgericht Gifhorn und
die Staatsanwaltschaft Hildesheim
Seershausen,den 27.11.2009
Stellungnahme zum Stand des dritten und vierten Verfahrens gegen mich (bernd matthes) von Seiten der BRD-Justiz.
An die namentlich aufgeführten Beteiligten der rechtswidrigen Verfolgung der natürlichen Person bernd matthes
Mit Ihrem Schreiben vom 24.10.2009 haben Sie erneut meine Staatsangehörigkeit falsch ausgewiesen. Es gibt keinen Staat deutsch, deutsch ist eine Eigenschaft und keine Staatsangehörigkeit. Neben diesem Fehler haben sie ebenfalls zum wiederholten Male meine Eingabe vom 21.10.2009 und damit meine Rechtszweifel ignoriert, außerdem haben Sie ignoriert, das ich den Richter Hartleben wegen Befangenheit ablehne, was zusammengenommen aus meiner Sicht eine Rechtsbeugung, bzw. eine Dienstpflicht- und Kognitionspflicht-Verletzung darstellt nach ihrem Recht.
Weiterhin werden im Falle einer Gültigkeit der BRD-Gesetze die GG Artikel 1 Abs 2, 2, 3, 4 Abs 1,101 Abs 1,103,115 oder 26, BGB §1, StGB §1, GVG §1 und §16, verletzt und haben Straftatbestände nach den folgenden Paragrafen des StGB zur Folge oder sind durch Verhinderung der Ermittlungen in Aussicht §13, §81, §81a, §100, §100a, §339, §345, §348 und §357 unter Einbeziehung der Verdachtsmomente die sich aus meinen Rechtszweifeln ergeben.
Mit ihrem Schreiben vom 25.11.2009 werde ich mit einer automatischen Zahlungsaufforderung eines Computers konfrontiert, die nach ihrer Ansicht auch ohne Unterschrift gültig sei. Damit wird die Rechtsbeugung vollendet.
Zur Sache selbst, da ich mit meiner Einwendung von einem noch kommenden Verfahren ausgegangen bin, möchte ich im Falle der Geschäftsnummer 143600495787 NZS 19 Js 27310, die noch nicht gewürdigte Begründung hiermit vorlegen, auch wenn diese erst nötig wird, wenn die grundsätzlichen Rechtszweifel, die ich bereits in zwei Vorgängen deutlich gemacht habe, noch immer nicht ausgeräumt wurden.
Ein "Canabis-Vergehen" kann nicht getrennt vom gesellschaftlichen Kontext dieses Verbots gesehen werden, da inzwischen die Machenschaften aufgedeckt wurden, die diesem Verbot vorausgegangen sind und zu ihm geführt haben. Die Entwicklung der derzeitigen Rechtslage zeigt zu dem auf, das dies dem Gesetzgeber und den Gerichten, Staatsanwälten und der Polizei durchaus bekannt ist und in einem schweigenden Übereinstimmen dennoch der Unrechts-Zustand und die Förderung monopolistischer Ausbeutung der Natur durch multinationale Konzerne Vorschub geleistet wird.
Die Folge ist, das ein chronischer Betrug des Volkes stattfindet und die Bevölkerung ähnlich eines mittelalterlichen Stände-Systems einer Herrschaft der Lizenznehmer ausgesetzt wird.
Diesem Zustand des Rechts, der Rechts-Pflege und der Rechts-Schaffung ist vom Volk aus nur mit zivilem Ungehorsam oder anders ausgedrückt mit dem Widerstandsrecht zu begegnen. Letzteres ist allerdings aufgrund der weitgehenden Aufhebung nationaler Souveränität hinfällig geworden.
Ein Widerstands-Recht kann nur, wenn es auf rechtlicher Ebene geschehen soll, durch die Würdigung der Rechtszweifel vor einem Prozess aufgegriffen werden, um es zum Wohle der Gesellschaft einzusetzen. Geschieht dies nicht riskiert der Staat eine Extremisierung der sozialen Lage und der Handlungen der Betroffenen. Wenn er dies billigend in Kauf nimmt, ist es naheliegend auch hier von einem Betrug am Volk zu sprechen, da grundlegende Rechtsprinzipien gebeugt werden.
In der Würdigung der vorgebrachten Argumente ist als Beleg durchaus sinnvoll und sachbezogen die allgemeinen Verhaltensweisen von Multinationaler Konzern der Pharma- und Chemie-Industrie als Beleg vorzuführen, um zu erkennen welche Interessen hinter dem Verbot von Canabis stehen.
Dazu empfehle ich dem Staatsanwalt und dem Richter den Video-Beitrag über das Pharma-Kartell http://www.youtube.com/view_play_list?p=8147F65549D5E017
genau zu studieren und Stellung zu beziehen, in wie weit Canabis (als Beispiel vieler Natur-Heilmittel) absichtlich vom Volk fern gehalten wird, damit das Abhängigkeits-Verhältnis zu Ärzten/Apotheken und Pharama-Industrie erst möglich gemacht werden kann. Ich erinnere an die Kognitionspflicht!
Die Bundesregierung beklagt die hohen Kosten des Gesundheits-Systems, unternimmt aber nichts gegen diese Machenschaften.
Ist das im Sinne der Bevölkerung und zum Schutz des Volkes?
In den Pharma-Skandalen bezüglich der Anwendung diverser Medikamente sind viele Tote zu beklagen, ebenso bei den Drogen Nikotin und Alkohol. Zucker und andere virtuelle Drogen wie Spiele und Fernsehen werden ebenfalls aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung "toleriert". Es sind ungeheure Schadenersatz-Ansprüche gegen die Pharma-Industrie nicht einmal verfolgbar und die Justiz wird damit belästigt gegen Menschen, die mit Berechtigung ihre Selbstverwaltung und Selbstbestimmung einfordern, vor zu gehen und eigene Resourcen zu verschwenden, dabei BürgerInen zu kriminalisieren.
Das ist die Folge vom chronischen Bruch des Artikel 3 GG.
Uwe Dolata (Ermittler der Polizei im Bereich Korruption) sagt:
"Die Pharam-Industrie kann ganz entspannt den Ermittlungsbehörden, den Polizeien, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten entgegensehen, weil es hat noch keine Verurteilung in Deutschland gegeben, die auf Bestechung, bestechlichkeit im Geschäftlichen Verkehr auf Korruption in der Pharma-Industrie zurückzuführen ist, die auch eine Abschreckung darbieten könnte. Also die Pharma-Industrie kann in Deutschland machen was sie will.
Wenn man sich die Methoden betrachtet mit denen die Pharmaindustrie die Entscheidungsträger unter Druck setzt dann gehören die eigentlich in die mafiosen Strukturen."
Quelle: Das Pharma-Kartell
Es ist folglich ersichtlich, das das Verbot von Canabis im Betäubungs-Mittel-Gesetz mehr als grober Unfug darstellt, wenn eben diese Pharma- und Chemie-Industrie aus ihrer inneren Logik auf allen Ebenen alles unternimmt, das ein Mittel aus der Volksheilkunde verboten bleibt, bis dessen Wirkstoffe per Medikamente von ihnen vermarktet werden kann und zugleich das zwischenzeitliche Defizit an Medikamenten bzw. Heilmittel dazu führt, das die gesundheitlichen und mitunter experimentellen Pharma-Produkte diesen Markt füllen, den Tod und Gesundheitsschäden billigend in Kauf nehmend.
Jeder Richter und jeder Staatsanwalt, der in dieser Situation nicht die Möglichkeiten des Gesetzes ausnutzt, im Sinne einer, die Korruption der Politiker kompensierenden, Handlung einzugreifen, macht sich folglich an der strukturellen Gewalt, die so Aufrecht erhalten wird, mitschuldig, wenn er sich zur formalen Einhaltung zum Teil bereits als nichtig angesehenen Gesetze herab lässt.
Maulkorb für den Staatsanwalt: http://www.youtube.com/view_play_list?p=A307E8BB6BE7FA68
Es existiert zwar eine Gewaltenteilung im Sinne einer Arbeitsteilung aber nicht eine Gewaltentrennung, sodaß von einer unabhängigen gegenseitigen Kontrolle nicht mehr gesprochen werden kann. Daraus folgt, das jeder Prozess ein politischer Prozess ist. Nachweise finden sie auf den entsprechenden Seiten im Internet.
Extremer Ausdruck dieses Zustandes bekommt daher die Streichung des §15 GVG (weggefallen ist: Gerichte sind Staatsgerichte)
Kommentierung des IOC: "Da die Staatsgerichte nach §15 GVG aufgehoben sind, gibt es nur noch Privat-, Ausnahme-, Sonder- oder Standgerichte in der Bundesrepublik und Verwaltungszonen in Teildeutschland. Ohne Staatsgerichte keine Staatsanwaltschaften oder Steuern, weil eine hoheitliche Funktion des Staates fehlt."
und §16 GVG sagt:
Ausnahmegerichte sind unstatthaft. 2Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(in Verbindung mit Art.1 GVG, Art.101 GG)
Es sollte jedem Gericht klar werden, das es nur noch ein Privat-Gericht entspricht und diesem muß sich keiner unterordnen.
Hier ist die Parallelität zum Seerecht(maritim admiral law) mehr als deutlich.
IOC an anderer Stelle: "Der Verfassungstreueid aller Beamten und Richter verpflichtet sie, den GG-Rechtsstaat mittels ihrer Wahl auf Zeit durchs Volk herzustellen, andernfalls begehen sie Verfassungshochverrat im Amt durch Unterlassen."
Ich habe nun schon in zwei Verfahren auf diese Tatsachen hingewiesen und sämtliche Versuche zurückgewiesen, bis ein Nachweis erfolgen würde, das die BRD ein vollständiger und souveräner Staat sei, wie es behauptet wird, und das dementsprechend auch die Gerichte nachweisen mögen, das sie Staatsgerichte seien und weitere Indizien aufgezeigt, die für ein grundsätzliches Verfahren Voraussetzung sind und habe keine Antwort erhalten. Im Gegenteil wurde behauptet, ich hätte keine Begründung für mein Fernbleiben bei dem Privatgericht abgegeben.
Dies ist eine infame Lüge des Richters festgehalten in seinem Urteilsentwurf.
Zudem ist hier die Dienstpflicht verletzt worden und das öffentliche Interesse an Rechtssicherheit verlangt, da dem Staatsanwalt und dem Gericht von mir durch meine Rechtszweifel bekannt gewordener Bundesverat ein Ermittlungsverfahren als Offizialdelikt aufgenommen wird.
Meine Zurückweisung war zudem mit einer salvatorischen Klausel versehen und durch die Nichtbeantwortung dieser Zurückweisung muß ich im Glauben sein, das diese Zurückweisung Erfolg hatte. Mußte aber feststellen, das die exekutive Gewalt gegen mich angewandt wurde. Beweis Zwangshaft, Hausdurchsuchung, Erpressen von formal-rechtmässig aber rechtsunwirksam erhobenen Zwangsgeldern durch Beschlagnahme(Pfändung) von Existenz-notwendigen Arbeitsmitteln meiner Frau, trotz Angebot von Austauschpfand (Was wiederum illegal war), und nun weitere Verfolgung des entsprechenden Polizeireviers.
An die Vereinigung natürlicher Menschen
zur Förderung des universellen Menschenrechts
Mit der Bitte um Weiterleitung
an das Amtsgericht Gifhorn und
die Staatsanwaltschaft Hildesheim
Seershausen,den 27.11.2009
Stellungnahme zum Stand des dritten und vierten Verfahrens gegen mich (bernd matthes) von Seiten der BRD-Justiz.
An die namentlich aufgeführten Beteiligten der rechtswidrigen Verfolgung der natürlichen Person bernd matthes
Mit Ihrem Schreiben vom 24.10.2009 haben Sie erneut meine Staatsangehörigkeit falsch ausgewiesen. Es gibt keinen Staat deutsch, deutsch ist eine Eigenschaft und keine Staatsangehörigkeit. Neben diesem Fehler haben sie ebenfalls zum wiederholten Male meine Eingabe vom 21.10.2009 und damit meine Rechtszweifel ignoriert, außerdem haben Sie ignoriert, das ich den Richter Hartleben wegen Befangenheit ablehne, was zusammengenommen aus meiner Sicht eine Rechtsbeugung, bzw. eine Dienstpflicht- und Kognitionspflicht-Verletzung darstellt nach ihrem Recht.
Weiterhin werden im Falle einer Gültigkeit der BRD-Gesetze die GG Artikel 1 Abs 2, 2, 3, 4 Abs 1,101 Abs 1,103,115 oder 26, BGB §1, StGB §1, GVG §1 und §16, verletzt und haben Straftatbestände nach den folgenden Paragrafen des StGB zur Folge oder sind durch Verhinderung der Ermittlungen in Aussicht §13, §81, §81a, §100, §100a, §339, §345, §348 und §357 unter Einbeziehung der Verdachtsmomente die sich aus meinen Rechtszweifeln ergeben.
Mit ihrem Schreiben vom 25.11.2009 werde ich mit einer automatischen Zahlungsaufforderung eines Computers konfrontiert, die nach ihrer Ansicht auch ohne Unterschrift gültig sei. Damit wird die Rechtsbeugung vollendet.
Zur Sache selbst, da ich mit meiner Einwendung von einem noch kommenden Verfahren ausgegangen bin, möchte ich im Falle der Geschäftsnummer 143600495787 NZS 19 Js 27310, die noch nicht gewürdigte Begründung hiermit vorlegen, auch wenn diese erst nötig wird, wenn die grundsätzlichen Rechtszweifel, die ich bereits in zwei Vorgängen deutlich gemacht habe, noch immer nicht ausgeräumt wurden.
Ein "Canabis-Vergehen" kann nicht getrennt vom gesellschaftlichen Kontext dieses Verbots gesehen werden, da inzwischen die Machenschaften aufgedeckt wurden, die diesem Verbot vorausgegangen sind und zu ihm geführt haben. Die Entwicklung der derzeitigen Rechtslage zeigt zu dem auf, das dies dem Gesetzgeber und den Gerichten, Staatsanwälten und der Polizei durchaus bekannt ist und in einem schweigenden Übereinstimmen dennoch der Unrechts-Zustand und die Förderung monopolistischer Ausbeutung der Natur durch multinationale Konzerne Vorschub geleistet wird.
Die Folge ist, das ein chronischer Betrug des Volkes stattfindet und die Bevölkerung ähnlich eines mittelalterlichen Stände-Systems einer Herrschaft der Lizenznehmer ausgesetzt wird.
Diesem Zustand des Rechts, der Rechts-Pflege und der Rechts-Schaffung ist vom Volk aus nur mit zivilem Ungehorsam oder anders ausgedrückt mit dem Widerstandsrecht zu begegnen. Letzteres ist allerdings aufgrund der weitgehenden Aufhebung nationaler Souveränität hinfällig geworden.
Ein Widerstands-Recht kann nur, wenn es auf rechtlicher Ebene geschehen soll, durch die Würdigung der Rechtszweifel vor einem Prozess aufgegriffen werden, um es zum Wohle der Gesellschaft einzusetzen. Geschieht dies nicht riskiert der Staat eine Extremisierung der sozialen Lage und der Handlungen der Betroffenen. Wenn er dies billigend in Kauf nimmt, ist es naheliegend auch hier von einem Betrug am Volk zu sprechen, da grundlegende Rechtsprinzipien gebeugt werden.
In der Würdigung der vorgebrachten Argumente ist als Beleg durchaus sinnvoll und sachbezogen die allgemeinen Verhaltensweisen von Multinationaler Konzern der Pharma- und Chemie-Industrie als Beleg vorzuführen, um zu erkennen welche Interessen hinter dem Verbot von Canabis stehen.
Dazu empfehle ich dem Staatsanwalt und dem Richter den Video-Beitrag über das Pharma-Kartell http://www.youtube.com/view_play_list?p=8147F65549D5E017
genau zu studieren und Stellung zu beziehen, in wie weit Canabis (als Beispiel vieler Natur-Heilmittel) absichtlich vom Volk fern gehalten wird, damit das Abhängigkeits-Verhältnis zu Ärzten/Apotheken und Pharama-Industrie erst möglich gemacht werden kann. Ich erinnere an die Kognitionspflicht!
Die Bundesregierung beklagt die hohen Kosten des Gesundheits-Systems, unternimmt aber nichts gegen diese Machenschaften.
Ist das im Sinne der Bevölkerung und zum Schutz des Volkes?
In den Pharma-Skandalen bezüglich der Anwendung diverser Medikamente sind viele Tote zu beklagen, ebenso bei den Drogen Nikotin und Alkohol. Zucker und andere virtuelle Drogen wie Spiele und Fernsehen werden ebenfalls aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung "toleriert". Es sind ungeheure Schadenersatz-Ansprüche gegen die Pharma-Industrie nicht einmal verfolgbar und die Justiz wird damit belästigt gegen Menschen, die mit Berechtigung ihre Selbstverwaltung und Selbstbestimmung einfordern, vor zu gehen und eigene Resourcen zu verschwenden, dabei BürgerInen zu kriminalisieren.
Das ist die Folge vom chronischen Bruch des Artikel 3 GG.
Uwe Dolata (Ermittler der Polizei im Bereich Korruption) sagt:
"Die Pharam-Industrie kann ganz entspannt den Ermittlungsbehörden, den Polizeien, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten entgegensehen, weil es hat noch keine Verurteilung in Deutschland gegeben, die auf Bestechung, bestechlichkeit im Geschäftlichen Verkehr auf Korruption in der Pharma-Industrie zurückzuführen ist, die auch eine Abschreckung darbieten könnte. Also die Pharma-Industrie kann in Deutschland machen was sie will.
Wenn man sich die Methoden betrachtet mit denen die Pharmaindustrie die Entscheidungsträger unter Druck setzt dann gehören die eigentlich in die mafiosen Strukturen."
Quelle: Das Pharma-Kartell
Es ist folglich ersichtlich, das das Verbot von Canabis im Betäubungs-Mittel-Gesetz mehr als grober Unfug darstellt, wenn eben diese Pharma- und Chemie-Industrie aus ihrer inneren Logik auf allen Ebenen alles unternimmt, das ein Mittel aus der Volksheilkunde verboten bleibt, bis dessen Wirkstoffe per Medikamente von ihnen vermarktet werden kann und zugleich das zwischenzeitliche Defizit an Medikamenten bzw. Heilmittel dazu führt, das die gesundheitlichen und mitunter experimentellen Pharma-Produkte diesen Markt füllen, den Tod und Gesundheitsschäden billigend in Kauf nehmend.
Jeder Richter und jeder Staatsanwalt, der in dieser Situation nicht die Möglichkeiten des Gesetzes ausnutzt, im Sinne einer, die Korruption der Politiker kompensierenden, Handlung einzugreifen, macht sich folglich an der strukturellen Gewalt, die so Aufrecht erhalten wird, mitschuldig, wenn er sich zur formalen Einhaltung zum Teil bereits als nichtig angesehenen Gesetze herab lässt.
Maulkorb für den Staatsanwalt: http://www.youtube.com/view_play_list?p=A307E8BB6BE7FA68
Es existiert zwar eine Gewaltenteilung im Sinne einer Arbeitsteilung aber nicht eine Gewaltentrennung, sodaß von einer unabhängigen gegenseitigen Kontrolle nicht mehr gesprochen werden kann. Daraus folgt, das jeder Prozess ein politischer Prozess ist. Nachweise finden sie auf den entsprechenden Seiten im Internet.
Extremer Ausdruck dieses Zustandes bekommt daher die Streichung des §15 GVG (weggefallen ist: Gerichte sind Staatsgerichte)
Kommentierung des IOC: "Da die Staatsgerichte nach §15 GVG aufgehoben sind, gibt es nur noch Privat-, Ausnahme-, Sonder- oder Standgerichte in der Bundesrepublik und Verwaltungszonen in Teildeutschland. Ohne Staatsgerichte keine Staatsanwaltschaften oder Steuern, weil eine hoheitliche Funktion des Staates fehlt."
und §16 GVG sagt:
Ausnahmegerichte sind unstatthaft. 2Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(in Verbindung mit Art.1 GVG, Art.101 GG)
Es sollte jedem Gericht klar werden, das es nur noch ein Privat-Gericht entspricht und diesem muß sich keiner unterordnen.
Hier ist die Parallelität zum Seerecht(maritim admiral law) mehr als deutlich.
IOC an anderer Stelle: "Der Verfassungstreueid aller Beamten und Richter verpflichtet sie, den GG-Rechtsstaat mittels ihrer Wahl auf Zeit durchs Volk herzustellen, andernfalls begehen sie Verfassungshochverrat im Amt durch Unterlassen."
Ich habe nun schon in zwei Verfahren auf diese Tatsachen hingewiesen und sämtliche Versuche zurückgewiesen, bis ein Nachweis erfolgen würde, das die BRD ein vollständiger und souveräner Staat sei, wie es behauptet wird, und das dementsprechend auch die Gerichte nachweisen mögen, das sie Staatsgerichte seien und weitere Indizien aufgezeigt, die für ein grundsätzliches Verfahren Voraussetzung sind und habe keine Antwort erhalten. Im Gegenteil wurde behauptet, ich hätte keine Begründung für mein Fernbleiben bei dem Privatgericht abgegeben.
Dies ist eine infame Lüge des Richters festgehalten in seinem Urteilsentwurf.
Zudem ist hier die Dienstpflicht verletzt worden und das öffentliche Interesse an Rechtssicherheit verlangt, da dem Staatsanwalt und dem Gericht von mir durch meine Rechtszweifel bekannt gewordener Bundesverat ein Ermittlungsverfahren als Offizialdelikt aufgenommen wird.
Meine Zurückweisung war zudem mit einer salvatorischen Klausel versehen und durch die Nichtbeantwortung dieser Zurückweisung muß ich im Glauben sein, das diese Zurückweisung Erfolg hatte. Mußte aber feststellen, das die exekutive Gewalt gegen mich angewandt wurde. Beweis Zwangshaft, Hausdurchsuchung, Erpressen von formal-rechtmässig aber rechtsunwirksam erhobenen Zwangsgeldern durch Beschlagnahme(Pfändung) von Existenz-notwendigen Arbeitsmitteln meiner Frau, trotz Angebot von Austauschpfand (Was wiederum illegal war), und nun weitere Verfolgung des entsprechenden Polizeireviers.