Bernies Sage
Well-Known Member
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Gerne will ich dieses Spiel in einem 'wits as wits can' etwas näher zur Selbstverteidigung der Rechtssysteme auch etwas näher ausführen:Was ist so witzig?
Das 'matt' in der Information betrifft auch das 'Patt' in der Information - als Zwischenergebnis von Denkprozessen, die nur eingeweihten postulationsfähigen Vertretern gegenüber 'wirksam oder unwirksam' sein könnten, aber nicht zwingend 'müssten'......dass Urteile als Ergebnisse von Denkprozessen betrachtet werden sollten, bei dem Informattionen, Erfahrungen und Überlegungen zusammengeführt werden,
Das Ergebnis dieses Denkborganges wird dann wohl von höchstpersönlichen Kriterien (s,o, Erfahrungen, Überlegungen..) bestimmt sein
Immerhin betrachte ich diese Fragestellung als konkludent hochwertiger als all die bisherigen Antworten "schlüssig" wären.Also während die Vorstellung nicht nachvollziehbar ist, muss ein Urteil nachvollziehbar sein, oder?
Das versteht nicht jeder auf Anhieb, dass ein Urteil als 'UR-TEIL' für sich zustehen vermag - und auch gleichwohl 'für sich' zu sprechen vermag.Ich sehe im Urteil keine Analogie eines imaginären Konstrukts, sondern ein Beispiel dessen.
Analogien eines imaginären Urteils-Konstruktes könnten - real wie bildhaft - (in der Möglichkeitsform!) wie eine 'Gedankenfußfessel für Sesselfurzer in einer politisch bemerkenswerten Amtsstubenreinheit' verfasst worden sein und jede Art von Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung müsste sofort als eigenes Delikt weiter verfolgt werden.
Richtig! Besonders problematisch sind Urteile, die 'gemeinschaftlich in Tateinheit' verfasst sind, aber gar keine Gemeinschaft erkennen lassen!Ja. Es kommt auf die Kommunikation an, in der ein Uteil "gefällt" wird: Urteil allein für mich oder auch für andere.
Ein U-TEIL wäre als ein Umkehrteil zu verstehen, bei dem nichts hinweggedacht werden kann, ohne das nichts - im Gedankengang - entfiele!!
Nichts zu Dunken, Mc Cloud! - Es kann nur einen 'T-Richter' geben!Danke !
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