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AW: Wo ist der Fall Marco?


In der Bundesrepublik Deutschland gelten jegliche sexuelle Handlungen an mit oder vor Kindern als sexueller Missbrauch. Als Kinder gelten Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr. Geschützt ist die "ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes" (Schönke) bzw. "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Somit ist sexueller Missbrauch von Kindern unabhängig von der Anwendung von Gewalt sowie vom Alter des Täters.


Noch Fragen? Wenn es Ausnahmen gibt verstoßen diese gegen diese Gesetezsbegründung.


Darum heißt es ja auch "Schutzalter". Ansonsten könnte man auch sagen Alkohol darf je nach individueller Altersreife verkauft werden. Es zählt nur das Alter von der Geburtsurkunde.


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