AW: Wo ist der Fall Marco?
Herzlich Willkommen Gedankenfehler!
Ich möchte dich bitten, dir einmal folgende Paragraphen zu Gemüte zu führen:
§ 16StGB
§ 17 StGB
In diesen geht es nämlich, wie insbesondere Zwetsche -und dieser ist hier wirklich als "Mann vom Fach" zu sehen- bereits öfters erwähnt hat, um die Punkte, die den von dir vorgebrachten Paragraphen entgegen stehen. Sie sind gleichwertige Teile des Gesetzes, genau wie die von dir vorgebrachten Gesetzestexte.
Wir haben hier zum einen den Paragraphen "Irrtum über Tatumstände" welcher besagt:
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
§ 17 StGB beschreibt den s.g. Verbotsirrtum:
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Wenn mein Rechtsempfinden mich nicht völlig täuscht, so ist die eigentliche Frage, für die es ein Ergebnis braucht, bevor man überhaupt von Verurteilung sprechen kann:
War Marco bewußt, dass dieses Mädchen erst 13 Jahre ist?
Er behauptet nein. Warum sollte man dies in Frage stellen, wenn doch heute das Alter von Jugendlichen kaum mehr geschätzt werden kann, weil diese meist älter wirken?
Und, auch das dürfte eine Rolle spielen:
War Marco die Tatsache bekannt, dass er mit diesem Mädchen keine sexuellen Handlungen hätte eingehen dürfen, wenn er ihr Alter wirklich kannte?
Also -mal angenommen- er wußte vielleicht doch ihr tatsächliches Alter, war aber über die Tatsache das sexuelle Handlungen in diesem Alter verboten sind nicht informiert. So treten m.M.n. dennoch beide obigen Paragraphen in Kraft.
Wo bekommt ein 17-jähriger denn solche Infos her? In den weiterführenden Schulen gehört Rechtskunde nicht zum Standart und in Sexualkunde spart man sowas aus.
Unwissenheit schützt eben doch manchmal vor Strafe.
Anders würde ich das ganze sehen, sollte es sich um eine tatsächliche Vergewaltigung handeln. Aber offensichtlich hat ja auch das Mädchen anfangs noch verlauten lassen, es geschah nichts ohne Einwilligung ihrerseits. Doch erst später, durch den Druck ihrer Eltern (?) hat sie alles widerrufen.
Und wenn wir Paragraphen-Schleudern wollen.
Was ist mit den Eltern? In wieweit verletzten diese ihre Aufsichtspflicht?
Was sagt das Jugendschutzgesetz über 13-jährige Mädchen, die des Nächtens ohne ihre Eltern unterwegs sind, noch dazu in einem fremden Land?
Da sie die volle Verantwortung für ein Kind (!!!) in diesem Alter tragen, und eine wirkliche Straftat (Vergewaltigung) anscheinend nicht statt gefunden hat, tragen sie den Großteil der "Schuld". Hätten diese Eltern ihr Kind nicht rumlaufen lassen, wäre nämlich gar nichts passiert. Das ist meine ganz persönliche Meinung.
Wenn ich an Marcos Stelle nachts in der Disco ein Mädchen kennen lerne, dann wäre ich auch davon ausgegangen, es wäre alt genug.