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AW: Wo ist der Fall Marco?


Das geschützte Rechtsgut ist in Deutschland die "ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes" (Schönke) bzw. "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Ob das Kind in die sexuellen Handlungen eingewilligt hat spielt keine Rolle da es nach Auffassung des Gesetzgebers dabei in jedem Fall einem Schadensrisiko ausgesetzt ist (siehe aber kindliche Sexualität ). 


Charlotte war unter 14 gilt als Kind - Richtig?




Willkommen in der Irrsinngkeit der Gesetzgebung.


Desweiteren:



Freiheit für Marco? Träumt weiter.






Und nocheinmal die Freiheitswelle für Marco:


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