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Die ersten 20 Paragraphen des Grundgesetzes nennen wir einfach deshalb Verfassung, weil sie die unveränderbaren Grundrechte darstellen wie z.B. die Unantastbarkeit der menschlichen Würde, die Gleichheit von Mann und Frau, Pressefreiheit. Was danach kommt, ist wie ausgeführt änderbar wie z.B. Recht auf Asyl, Schutz des Sonntags, Tierschutz.

Es ist eigentlich gar nicht so kompliziert.

Über die Einhaltung der Verfassung wacht das Bundesverfassungsgericht, über die des Grundgesetzes der Bundesgerichtshof.

Protokollarisch steht  deshalb das Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts direkt nach dem Bundepräsidenten als zweithöchstes Staatsamt.


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