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Wir haben eine Verfassung, die nicht veränderbar ist, es sind die ersten 20 Paragraphen unseres Grundgesetzes. Die daran folgenden Paragraphen des Grundgesetzes sind mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestags veränderbar. Das Grundgesetz verbietet Volksabstimmungen (nicht die Verfassung !), was mit einer 2/3 Mehrheit der Abgeordneten geändert werden könnte. Es gab dazu immer wieder Versuche, bisher war jedoch die SPD dagegen. Die Grünen sind dafür ebenso wie die CSU, die FDP und Teile der CDU. Das reicht leider für eine 2/3 Mehrheit nicht. Die Ergänzung unseres Grundgesetzes dahingehend ist also ohne die Zustimmung der Regierung u n d wesentlichen Teilen der Opposition nicht möglich.


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