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Wissenschaftsfreiheit ade!

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Ach Maus, ..


Wenn Trump post et oder die Sängerin Madonna und dies wird gelöscht,..denk weiter,..:)
Nur diese beiden löschen heißt nicht,daß das gesagte nicht mehr da ist,also doch gehört,vervielfältigt und gelesen.
Wer ist Facebook,wer ist Insta, ..?eine Autorität,..lol:clown2:
Ps:stand by Modus ist angesagt,der Meinung zur Unliebe,den Modus ungefragt:blume2:
 
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Zeigt mir aber trotzdem, eine freie Meinungsfreiheit gibt es auch nicht in Deutschland!
Das "Aber" steht schon immer im Grundgesetz/Verfassung. Daher nutze ich auch den Begriff "Meinungsgrenze". Früher wurde sich ganz allgemein nicht an die Meinungsgrenze gehalten und die Meinungsfreiheit als gegeben genutzt. Mittlerweile wird sie genutzt und mit jedem Tag verstärkt.

http://www.artikel5.de/

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Und sogar 3

Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

So wie der Artikel 5 verfasst ist, hat es noch nie eine gesetzliche Meinungsfreiheit gegeben. Zumindest nicht, seit Schaffung des Grundgesetzes....
 
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Das "Aber" steht schon immer im Grundgesetz/Verfassung. Daher nutze ich auch den Begriff "Meinungsgrenze". ....
http://www.artikel5.de/

So wie der Artikel 5 verfasst ist, hat es noch nie eine gesetzliche Meinungsfreiheit gegeben. Zumindest nicht, seit Schaffung des Grundgesetzes....
Daran liegt es nicht. Denn der Schutzbereich des Art.5 I GG gilt nicht für Teilbereiche des Öffentlichen Rechts.

"Nicht anwendbar ist Art. 5 I GG jedoch auf juristische Personen des öffentlichen Rechts, also auf die Regierung oder die Bundeszentrale für politische Bildung. Im Gegensatz dazu sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wie die ARD-Anstalten und das ZDF, trotz ihres eigentlichen Status, als Staatsfernsehen einzuordnen und entsprechend vom persönlichen Schutzbereich des Art. 5 I GG umfasst". Quelle: http://www.juraindividuell.de/pruef...formations-und-medienfreiheit-aus-art-5-i-gg/
Wenn die Wissenschaft anfängt zu zensieren, ist es um Deutschlands Meinungsfreiheit schlecht bestellt!

Stimmt nicht! Würde ich als wissenschaftlicher Vertreter einer modernen Neuro-Morologie jedwede Form eines 'viruneal unipolar einzigartig modulierten Botschafter Ribo-Nukleoider-Amigosäure-Virus' (kurz: *mRNAVi*)' zum Wohle der gesamten navigationsfreundlich gesinnten Menschheit ganz korrekt zutreffend zensieren, dann wäre es doch um die völlig ungefährliche Meinungsfreiheit - ultra-logisch aus relativierfachen Blickwinkeln beäugt - doch sehr gut bestellt - oder etwa nicht!?
:p
 
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