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Hallo,
hier poste ich sporadisch wichtige BGH-Urteile. Insbesondere jene, die uns Verbraucher betreffen.
Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen
Musterschreiben gibt es hier:
hier poste ich sporadisch wichtige BGH-Urteile. Insbesondere jene, die uns Verbraucher betreffen.
Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen
Urteil vom 15. November 2022 - XI ZR 551/21
Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.
Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt satzungsmäßig Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Bausparkasse verwendet in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge u.a. die folgende Bestimmung:
"Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn – bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig – für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von 12 EUR p.a."
Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.
Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt satzungsmäßig Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Bausparkasse verwendet in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge u.a. die folgende Bestimmung:
"Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn – bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig – für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von 12 EUR p.a."
Musterschreiben gibt es hier:
Bausparkassen-Entgelte unzulässig: So fordern Sie Kontogebühren zurück | Verbraucherzentrale.de
Viele Bausparkassen haben in den vergangenen Jahren jährliche Kontoentgelte eingeführt oder erhöht. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Gebühren in der Sparphase unzulässig sind.
www.verbraucherzentrale.de