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Wichtige Bekanntmachung an alle Hexen!

C

Céline

Guest
EU-Hexen-Föderation (EUHF)

Allgemein verbindliche Bekanntmachung und Verordnung
Nr. 1/2004

Sicherheit im Besenflugverkehr

Die EUHF hat auf ihrem ausserordentlichen Zusammenflug vom 23.04.2004 beschlossen,
aufgrund § 20 des Gesetzes Nr. 1/1568 HG sowie des Hexen-Codexes, späterer Verordnungen, der aktuellen Wetterlage sowie den bevorstehenden zu erwartenden Flug-Aktivitäten folgende verbindliche Bestimmungen zu erlassen:

Art. 1
Grundbeschluss

1. Als Hexen dürfen sich nur intelligente Wesen weiblichen Geschlechts, attraktiven Aussehens und angenehmer Umgangsformen, die darüber hinaus über besondere Talente sowie die Kunst des Fliegens verfügen, nennen.

2. Unter „Besen“ sind Hexen-Verkehrmittel, inkl. Staubsauger zu verstehen, die

a) über einen Schalter on/off sowie
b) über einen 3-Weg-Kat verfügen.

3. Zu Flügen berechtigt sind Hexen, die das 15. Altersjahr erreicht haben. Ausnahmen können nur durch die EUHF bewilligt werden, die auch entsprechende Ausweise ausstelt.

4. Zu Flügen berechtigt sind nur Hexen, die unter Einfluss von Mandragora stehen. Das Mindestgehalt dieser Substanz im Blut muss mind. 0,89417 Promille erreichen.

5. Mitfliegen von mehr als einer Person ist nicht erlaubt.

6. Die Ausleihe eines Besens ist nur aufgrund einer Sonderbewilligung möglich und erlaubt.


Art. 2
Flugregeln

1. Die Höchstgeschwindigkeit für alle Flüge beträgt 1320 FF (Fledermausflügelschläge)/Sek.

2. Für Flüge mit Leihbesen nach Art.1, Abs. 6 gilt die Höchstgeschwindigkeit von 70 FF/Sek.

3. Die Höhe der Flüge wurde auf 7 – 2355,5 KS (Katzenschwänze) festgesetzt, sofern folgende Artikel keine abweichende Bestimmung beinhalten.

4. In Tunellen, unter Brücken und Viadukten wird immer mittig durchgeflogen, wenn das die Bedingungen erlauben.

5. Ueber Wasserflächen und Wäldern ist die Minimalhöhe von 13 KS einzuhalten, um Wassermänner, Nixen, die Melusine, Wald- und Wassergeister, Gnome und Kobolde nicht zu stören.

6. Ueberflüge von el. Leitungen habe in einer Höhe von 7 KS über dem letzten Draht stattzufinden.

7. Während des Fluges ist es erlaubt, Feuer und Schwefel zu speien, sowie auch Hagel und Gewitter herbei zu hexen.

8. Während des Fluges ist untersagt:

a) zwischen 01:00 und 05:00 akustische Signale zu geben
b) Kühltürme, Brauereien, Destillationsunternehmen, Molkereien und Gefängnisse anzufliegen
c) Zu spucken, sich fortzupflanzen sowie ähnlich für öff. Aergernis zu sorgen
d) Gegenstände abzuwerfen

Art. 3
Ueber- und Vorbeifliegen

1. Das Ueberfliegen einer anderen Hexe oder eines anderen Flugobjektes ist nur über dieser/diesem erlaubt.

2. Es ist ausdrücklich verboten, langsame Piloten von Turboflugzeugen auszulachen, vorbeifliegende Vögel zu rupfen und Propeller und Raketen anzufassen.

3. Das Ueberfliegen in Tunellen, unter Brücken und Viadukten sowie in geschlossenen Räumen ist verboten.

4. Vorbeifliegen ist nur links/über oder rechts/unter dem zu passierenden Objekt erlaubt.

5. Beim Vorbei- und Ueberfliegen ist die Mindestdistanz von 10 KS einzuhalten.

Art. 4
Start und Landung

1. Der Start ist lediglich durch einen Kamin mit genügend grossem Durchmesser oder vom Balkon/Terrasse erlaubt.

2. Start und Landung sind verboten

a) an im Art. 2 erwähnten Orten
b) in Tunellen, unter Brücken und Viadukten
c) auf Kirchtürmen
d) auf den Flügeln fliegender Flugzeuge, auf Helikoptern, Raketen und anderen Flugobjekten.

3. Bei der Landung ist höchste Sorgfalt geboten, um keine Schäden an Personen und am Eigentum zu verursachen.

Art. 5
Anhänger- und Lastbesen

1. Anhängerbesen oder Flüge mit Lastbesen sind nur Hexen von mind. 183 Jahren erlaubt.

2. Privatbesen als Anhänger mitzufliegen ist untersagt.

3. Das Mitführen von Gewitter- und Schneewolken ist uneingeschränkt erlaubt.

4. Die Länge des Schleppseils oder –stange muss 1 – 2 KS betragen.

5. Der Anhängerbesen muss mit einem Pannendreieck sowie einer mit dem Schlepperbesen identischen Nummer gekennzeichnet sein.


Art. 6
Flüge bei verminderter Sicht

1. Der Besen muss

a) vorne eine schwarze Katze mit leuchtend grünen Augen mitführen
b) hinten mit einem Stoplicht in Form eines Zapfens ausgerüstet sein.

2. Bei schlechten Sichtverhältnissen sind Anhängerflüge untersagt

3. Bei Regen, Hagel, Schnee und Gewitter wird die Höchsgeschwindigkeit empfohlen.

4. Bei verminderter Sicht empfiehlt sich, sich der Blitze zu bedienen, ausser in Nähe von el. Leitungen.

Art. 7
Ausnahmen und Sonderbestimmungen

1. Der Präsidentin EUHF auf mit einer grünen Standarte gekennzeichnetem Besen sowie allen Teufeln ist Vortritt zu gewähren.

2. Im Falle einer Kollision mit anschliessendem Absturz, ist allen beteiligte Hexen das Fliegen bis auf weiteres verboten. Eine Sonderkommission, die alle 10 Jahre in der Walpurgisnacht tagt, wird über die Schuldfrage und allfällige Strafe entscheiden.

3. Artikel 2, Absatz 8 dieser Verordnung findet keine Anwendung

a) in der Walpurgisnacht
b) an jedem Freitag, dem 13.

Art. 8
Kontrolle und Sanktionen

1. Ueber das Einhalten der einzelnen Bestimmungen werden Kontrollen durch eine Sondereinheit durchgeführt. Dieses Kontrollorgan wird für die Dauer von 100 Jahren durch die Weltversammlung der Hexen gewählt.

2. Bei Nichteinhalten der Bestimmungen wird der Fehlbaren die Fliegerei für die Dauer von 100 Jahrenn verboten und ihr Besen im Beisein der Präsidentin der EUHF verbrannt.

Art. 9

Diese Verordnung tritt am Freitag, 23. April 2004 um 23:59:57,32 in Kraft


Gez. Warze Haarig Gez. Hässlichkeit Bartig

Vizepräsidentin der EUHF Präsidentin der EUHF



Für die Uebersetzung in deutsche Sprache und ihre Korrektheit zeichnet C.B.,
Mitglied des Büros "Flugsicherheit" der EUHF in Strasbourg.
 
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Céline schrieb:
EU-Hexen-Föderation (EUHF)

Allgemein verbindliche Bekanntmachung und Verordnung
Nr. 1/2004

Sicherheit im Besenflugverkehr

Die EUHF hat auf ihrem ausserordentlichen Zusammenflug vom 23.04.2004 beschlossen,
aufgrund § 20 des Gesetzes Nr. 1/1568 HG sowie des Hexen-Codexes, späterer Verordnungen, der aktuellen Wetterlage sowie den bevorstehenden zu erwartenden Flug-Aktivitäten folgende verbindliche Bestimmungen zu erlassen:

Art. 1
Grundbeschluss

1. Als Hexen dürfen sich nur intelligente Wesen weiblichen Geschlechts, attraktiven Aussehens und angenehmer Umgangsformen, die darüber hinaus über besondere Talente sowie die Kunst des Fliegens verfügen, nennen.

2. Unter „Besen“ sind Hexen-Verkehrmittel, inkl. Staubsauger zu verstehen, die

a) über einen Schalter on/off sowie
b) über einen 3-Weg-Kat verfügen.

3. Zu Flügen berechtigt sind Hexen, die das 15. Altersjahr erreicht haben. Ausnahmen können nur durch die EUHF bewilligt werden, die auch entsprechende Ausweise ausstelt.

4. Zu Flügen berechtigt sind nur Hexen, die unter Einfluss von Mandragora stehen. Das Mindestgehalt dieser Substanz im Blut muss mind. 0,89417 Promille erreichen.

5. Mitfliegen von mehr als einer Person ist nicht erlaubt.

6. Die Ausleihe eines Besens ist nur aufgrund einer Sonderbewilligung möglich und erlaubt.


Art. 2
Flugregeln

1. Die Höchstgeschwindigkeit für alle Flüge beträgt 1320 FF (Fledermausflügelschläge)/Sek.

2. Für Flüge mit Leihbesen nach Art.1, Abs. 6 gilt die Höchstgeschwindigkeit von 70 FF/Sek.

3. Die Höhe der Flüge wurde auf 7 – 2355,5 KS (Katzenschwänze) festgesetzt, sofern folgende Artikel keine abweichende Bestimmung beinhalten.

4. In Tunellen, unter Brücken und Viadukten wird immer mittig durchgeflogen, wenn das die Bedingungen erlauben.

5. Ueber Wasserflächen und Wäldern ist die Minimalhöhe von 13 KS einzuhalten, um Wassermänner, Nixen, die Melusine, Wald- und Wassergeister, Gnome und Kobolde nicht zu stören.

6. Ueberflüge von el. Leitungen habe in einer Höhe von 7 KS über dem letzten Draht stattzufinden.

7. Während des Fluges ist es erlaubt, Feuer und Schwefel zu speien, sowie auch Hagel und Gewitter herbei zu hexen.

8. Während des Fluges ist untersagt:

a) zwischen 01:00 und 05:00 akustische Signale zu geben
b) Kühltürme, Brauereien, Destillationsunternehmen, Molkereien und Gefängnisse anzufliegen
c) Zu spucken, sich fortzupflanzen sowie ähnlich für öff. Aergernis zu sorgen
d) Gegenstände abzuwerfen

Art. 3
Ueber- und Vorbeifliegen

1. Das Ueberfliegen einer anderen Hexe oder eines anderen Flugobjektes ist nur über dieser/diesem erlaubt.

2. Es ist ausdrücklich verboten, langsame Piloten von Turboflugzeugen auszulachen, vorbeifliegende Vögel zu rupfen und Propeller und Raketen anzufassen.

3. Das Ueberfliegen in Tunellen, unter Brücken und Viadukten sowie in geschlossenen Räumen ist verboten.

4. Vorbeifliegen ist nur links/über oder rechts/unter dem zu passierenden Objekt erlaubt.

5. Beim Vorbei- und Ueberfliegen ist die Mindestdistanz von 10 KS einzuhalten.

Art. 4
Start und Landung

1. Der Start ist lediglich durch einen Kamin mit genügend grossem Durchmesser oder vom Balkon/Terrasse erlaubt.

2. Start und Landung sind verboten

a) an im Art. 2 erwähnten Orten
b) in Tunellen, unter Brücken und Viadukten
c) auf Kirchtürmen
d) auf den Flügeln fliegender Flugzeuge, auf Helikoptern, Raketen und anderen Flugobjekten.

3. Bei der Landung ist höchste Sorgfalt geboten, um keine Schäden an Personen und am Eigentum zu verursachen.

Art. 5
Anhänger- und Lastbesen

1. Anhängerbesen oder Flüge mit Lastbesen sind nur Hexen von mind. 183 Jahren erlaubt.

2. Privatbesen als Anhänger mitzufliegen ist untersagt.

3. Das Mitführen von Gewitter- und Schneewolken ist uneingeschränkt erlaubt.

4. Die Länge des Schleppseils oder –stange muss 1 – 2 KS betragen.

5. Der Anhängerbesen muss mit einem Pannendreieck sowie einer mit dem Schlepperbesen identischen Nummer gekennzeichnet sein.


Art. 6
Flüge bei verminderter Sicht

1. Der Besen muss

a) vorne eine schwarze Katze mit leuchtend grünen Augen mitführen
b) hinten mit einem Stoplicht in Form eines Zapfens ausgerüstet sein.

2. Bei schlechten Sichtverhältnissen sind Anhängerflüge untersagt

3. Bei Regen, Hagel, Schnee und Gewitter wird die Höchsgeschwindigkeit empfohlen.

4. Bei verminderter Sicht empfiehlt sich, sich der Blitze zu bedienen, ausser in Nähe von el. Leitungen.

Art. 7
Ausnahmen und Sonderbestimmungen

1. Der Präsidentin EUHF auf mit einer grünen Standarte gekennzeichnetem Besen sowie allen Teufeln ist Vortritt zu gewähren.

2. Im Falle einer Kollision mit anschliessendem Absturz, ist allen beteiligte Hexen das Fliegen bis auf weiteres verboten. Eine Sonderkommission, die alle 10 Jahre in der Walpurgisnacht tagt, wird über die Schuldfrage und allfällige Strafe entscheiden.

3. Artikel 2, Absatz 8 dieser Verordnung findet keine Anwendung

a) in der Walpurgisnacht
b) an jedem Freitag, dem 13.

Art. 8
Kontrolle und Sanktionen

1. Ueber das Einhalten der einzelnen Bestimmungen werden Kontrollen durch eine Sondereinheit durchgeführt. Dieses Kontrollorgan wird für die Dauer von 100 Jahren durch die Weltversammlung der Hexen gewählt.

2. Bei Nichteinhalten der Bestimmungen wird der Fehlbaren die Fliegerei für die Dauer von 100 Jahrenn verboten und ihr Besen im Beisein der Präsidentin der EUHF verbrannt.

Art. 9

Diese Verordnung tritt am Freitag, 23. April 2004 um 23:59:57,32 in Kraft


Gez. Warze Haarig Gez. Hässlichkeit Bartig

Vizepräsidentin der EUHF Präsidentin der EUHF



Für die Uebersetzung in deutsche Sprache und ihre Korrektheit zeichnet C.B.,
Mitglied des Büros "Flugsicherheit" der EUHF in Strasbourg.
 


Heeuuul, ich kann noch nicht mal mehr ein Forum richtig benutzen, so eingerostet bin ich. Mein erster Beitrag ist einfach verschwunden...
Hier noch einmal:

Huhu Celine, Hallo Robin und Jérôme

war das ein Schock, als "unser Forum" auf einmal verschwunden war. Dank Robins weithin leuchtenden Link in der Matrix habe ich euch hier so redegewandt wie eh und je wiedergefunden. (Alles Quatsch, stimmt gar nicht! Robin ist jetzt so berühmt, den findet sogar ein blindes Huhn) - grins- :jump1:

Bis dann :winken1:
 
Ey, Marion!!!!!!!!!!!!!!! Das gibts doch nicht, du hast auch zu den Dreien gefunden!!! Stoß dich nicht an dem "Gerhard, ich bins, Gerd. Du glaubst gar nicht, wie du schon vermisst worden bist. Du wirst morgen sicher die entsprechenden Reaktionen zu lesen bekommen.
Freue mich jedenfalls, dass du wieder da bist :jump1:
 
...und ich erst! Marion, liebe liebe Marion!

Wurde aber auch langsam Zeit! Meinst du wirklich, es macht Spass, immer wie ein Werwolf zu heulen? Aber es hat sich gelohnt! Nur Halloween ohne dich war soooo was von lahm, das glaubst du gar nicht. Die anderen Tage natürlich auch ;).
Sei nicht traurig, hier ist halt alles ein wenig komplizierter, aber nach 2-3 Tagen fühlst du dich wieder wie zu Hause. Jetzt musst du aber noch die andere Tür aufstossen (falle ja nicht über den Baumstamm, mit dem ich mich damals hierher gerettet habe und der Besen steht auch noch herum...), wir haben auch hier ein Séparée, wohin sich selten "Fremde" verirren. Heisst "Lebensstil/Freistil/Schreibstil" - du weisst ja, Robin kann manchmal ganz schön hochgestochen... *looooool* ( :tuscheln: besser ist es nicht geworden, eher... na ja, tratschen tu ich dann zu Hause). Also: husch, husch, mach dich auf die Socken... oder barfuss, mir doch Wurscht, Hauptsache du bist wieder da!

:schaukel:

PS: Und denk ja nicht, dass du alles zuerst lesen musst! Zuerst musst du mir alle Details erzählen! Diskret natürlich, wie immer. Ehrensache! Was machen die schwarzen Löcher in deinem Garten? Und der frisierte Buchprüfer und dann erst noch der verdorbene Nachbar und all die Katzen und die Schüssel und die Kamele, Pilates und "seine" Verehrer... Hast du die geklauten Bilder verkaufen können? Und wo, bitte schön, bleibt mein Anteil?

PPS: Zum Admin-san musst du immer schön höflich sein (noch mehr als sonst!), er ist hier der Herr der Dinge (:tuscheln: eigentlich heisst er Walter, aber Admin-san gefällt mir viiiiiiiel besser). Wenn ihm im Gang draussen begegnest, immer schön grüssen und dann unsichtbar machen, gell :maus:

PPPS: Gerd darfst du nicht alles glauben, wenn er wie ein alter Hase tut. Er ist im Moment auf dem "junger Alter-Trip", ist aber in Tat und Wahrheit ganz jung da :autsch:

PPPPS: Jérôme tut nur so, als ob ihn Fussball interessieren würde, hab also keine Angst, er versteht immer noch ungefähr soviel davon wie du :rolleyes:

PPPPPS: Tja, das war's wohl fürs Erste *loooooooool*

Ring frei für eine neue Runde :fechten:

:clown3:
 
hallo zusammen

Hallo Gerhard! Gut zu wissen, dass du Gerd bist :jump1:
Celine, danke für die Tipps, ich habe mich natürlich hier schon ein bisschen verirrt.
Was du alles von mir verlangst, jetzt soll ich in einem Absatz erzählen, was in mehreren Monaten vorgefallen ist - im Moment fällt mir sowieso nichts ein, das kommt alles so nach und nach.
Freundlich bin ich natürlich immer (hüstel) aber ich werde zum Admin ganz besonders höflich sein, aber bitte verlange keine japanischen Sitten von mir, Sushi mag ich auch nicht :nein:
Dafür gibts im Séparée Torte - oder es gab sie..
Da muss ich jetzt auch wieder hin um Jérôme zu begrüßen. Das hätte ich auch nicht geglaubt, dass er sich für Fußball interessiert.
Bis dann :winken1: ich freue mich so, dass ich hierher gefunden habe!
 
AW: Wichtige Bekanntmachung an alle Hexen!

*schubs* :)

Nette Idee! :kuss1:

Hab den Text schon mal irgendwo anders gelesen, glaube ich - aber ich lese diese gelungene Satire immer gerne wieder! :)

:sekt:
 
AW: Wichtige Bekanntmachung an alle Hexen!

Fliegst du zweimal mit dem Besen,
bist du bald am Ziel - gewesen.

:
:zauberer2:geist::haare::geist::zauberer2
 
AW: Wichtige Bekanntmachung an alle Hexen!

Wer keine fremden Besen kennt,
und immer mit dem gleichen rennt,
gehört schon zum Establishment.

:haare:

:zauberer2

:sekt:


 
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