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Auf Thema antworten

Na, das wären aber auch harte Methoden, die m.E. deshalb nicht erlaubt sind, weil man sie u.U. als Körperverletzung oder Sachbeschädigung auslegen könnte. Und ins Irrenhaus kann man sie auch nicht so einfach einweisen, bzw. das kann nur ein Richter, sofern eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorlieg. Aber das ist ja bei diesen Aktionen nicht der Fall, bzw. nicht direkt, sondern allenfalls indirekt, wenn sie durch ihre Aktion verhindern, dass ein Rettungswagen zu dem/den Verletzten kommen kann.




Am Geld, - bzw. Finanzsystem kann man viel kritisieren und die Banken gehen mir in letzter Zeit ziemlich auf die Nerven, aber das ist wieder ein ganz anderes Thema. Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass sie die Macht hätten, das "Klima zu retten", bzw. die Erderwärmung zu verringern.


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