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Wer ist als Flüchtling auszuschließen?

Andersdenk

Well-Known Member
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2. Januar 2015
Beiträge
18.063
In den

RICHTLINIEN ZUM INTERNATIONALEN SCHUTZ:
Anwendung der Ausschlussklauseln: Artikel 1 F des
Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtling

heißt es ganz klar:

3. Die Ausschlussklauseln der Genfer Flüchtlingskonvention sind abschließend aufgezählt.
Das ist bei der Auslegung von Artikel I (5) der OAU-Konvention zu berück-
sichtigen, der eine nahezu identische Formulierung enthält. Artikel 1 F der Genfer
Flüchtlingskonvention besagt, dass die „Bestimmungen dieses Abkommens keine
Anwendung auf Personen [finden], in Bezug auf die aus schwerwiegenden Gründen die
Annahme gerechtfertigt ist,

(a) dass sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen haben,
die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen;

(b) dass sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes begangen haben, bevor sie dort als Flüchtling aufgenommen wurden;

(c) dass sie sich Handlungen zuschulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen."

Link zur Dokumentenliste: http://www.unhcr.org/dach/de/services/rechtsinformation

Richtlinien zum Internationalen Schutz No. 5: Anwendung der Ausschlussklauseln: Artikel 1 F des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Damit sollte also klar sein, wie mit diversen 'Flüchtlingen' zu verfahren ist und wer für die Kosten aufzukommen hat.

Schalom!
 
Werbung:
In den

RICHTLINIEN ZUM INTERNATIONALEN SCHUTZ:
Anwendung der Ausschlussklauseln: Artikel 1 F des
Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtling

heißt es ganz klar:

3. Die Ausschlussklauseln der Genfer Flüchtlingskonvention sind abschließend aufgezählt.
Das ist bei der Auslegung von Artikel I (5) der OAU-Konvention zu berück-
sichtigen, der eine nahezu identische Formulierung enthält. Artikel 1 F der Genfer
Flüchtlingskonvention besagt, dass die „Bestimmungen dieses Abkommens keine
Anwendung auf Personen [finden], in Bezug auf die aus schwerwiegenden Gründen die
Annahme gerechtfertigt ist,

(a) dass sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen haben,
die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen;

(b) dass sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes begangen haben, bevor sie dort als Flüchtling aufgenommen wurden;

(c) dass sie sich Handlungen zuschulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen."

Link zur Dokumentenliste: http://www.unhcr.org/dach/de/services/rechtsinformation

Richtlinien zum Internationalen Schutz No. 5: Anwendung der Ausschlussklauseln: Artikel 1 F des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Damit sollte also klar sein, wie mit diversen 'Flüchtlingen' zu verfahren ist und wer für die Kosten aufzukommen hat.

Schalom!
also, so sehr Klarheit für die Praxis Verhüllendes habe ich noch kaum einmal gelesen. Jeder oder niemand kann in dieses Schema eingeordnet werden. Und was passiert dann mit einer Person, die nach diesen Kriterien eingeordnet worden ist? Vielleicht über seinem Herkunftsland mit dem Fallschirm abspringen lassen, wenn dieses Land nicht rücknahmebereit erscheint???
 
also, so sehr Klarheit für die Praxis Verhüllendes habe ich noch kaum einmal gelesen. Jeder oder niemand kann in dieses Schema eingeordnet werden
:mad::mad::mad::mad:Da bring ich doch noch ein Quäntchen Klarheit:
Bürgerkrieg und Armut sind keine Asylgründe.
Politische Verfolgung als anerkannter Asylgrund läßt sich für Bürger schwer von politischer Verfolgung im Bürgerkrieg trennen.
Klimaveränderungen sollen nach einer EU-Resolution auch "Asylgrund" werden.
Bürgerkriegsflüchtlinge genießen sekundären Rechtsschutz (kein Zurück in ein unsicheres=Bürgerkriegsland)
Asyl ist nur ein auf Zeit beschränktes Recht; ob das Recht erst nach rechtskräftiger Entscheidung zu laufen beginnt (derzeit sind die Behörden mit Eisprüchen ganz schön üersonll und zeit lich gefordert), weiß ich nicht.
Eine "Heimschickung" ist nur mit einem Rückübernahmeabkommen möglich.

Aus diesen Gründen sind Aufnahmezentren im Ausland eine überlegenswerte Vorgangsweise.
 
Zuletzt bearbeitet:
Flüchtline auszuschließen scheint schlimmer zu sein als Flüchtlinge einzuschließen?
..........sind Aufnahmezentren im Ausland eine überlegenswerte Vorgangsweise.
Hoppla! Was ist denn da überlegenswert, wenn 'das Ausland über das Ausland ' nun einmal genauso nach dem heiligen Sankt-Florians-Prinzip verfahren würde und die Drittstaatenregelung (Dublin III) als unverhältnismäßig und unzumutbar einstufen würde? - Wird dann nicht jedes Land als Aufnahmeland praktisch zum Ausnahmeland und ist im Falle von Deutschland diese Ausnahmesituation als Ersatz für eine wirtschaftliche Trojaner-Kriegsführung möglicherweise von seiten des Auslandes ausdrücklich sogar erwünscht?

Natürlich gibt es davon auch Ausnahmen: Wieviele Flüchtlinge wäre wohl Putin auf "seiner" Krim bereit an Ausländern aufzunehmen - natürlich mit sofortigen demokratisch abstimmberechtigten Bürgerrechten - um sich und den hoffnungsvoll Zugewanderten langfristig dabei "viel Gutes zu tun" - natürlich unter entsprechender notwendiger Berücksichtigung der Rekrutierung eines soldatischen Nachwuchses zur Verteidigung der Bürgerrechte auf der Krim ???..... :rolleyes:.....Sorry, aber ein Krimiger Smiley wäre hier wohl eher deplaziert - oder?:mad: :D
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Zuletzt bearbeitet:
@ Bernie
Ich hatte die Flüchtlinge aus Afrika nach der EU im Auge. Diese Idee hatte ?die SPD, in Österreich Strolz von den Neos und wahrscheinlich noch andere ... wie Strache , Kurz ..? SPÖ sieht da auch eine Möglichkeit (http://derstandard.at/2000061263798/SPOe-und-OeVP-uneinig-ueber-Zentren-fuer-Fluechtlinge-in-Afrika)
Vielleicht könnte man dort einheitliche "Aufnahme/Verteilrichtlinien" festlegen, damit diese Stellen für Flüchtlinge berechenbar werden: Es ist wahrscheinlich nicht nur für mich undurchschaubar, mit welchen Motiven und welcher Risikobereitschaft (letztlich Überfahrt übers Meer) sich die Menschen auf die Flucht machen.

So sehr es richtig ist, Flüchtlinge zu retten so sehr sehe ich darin aber nicht das Hauptproblem - das Gequake um die historische Brennergrenze ist eine Nebenfront.

Zur Polemik im 2. Absatz weiß ich nichts zu sagen.
 
In den

RICHTLINIEN ZUM INTERNATIONALEN SCHUTZ:
Anwendung der Ausschlussklauseln: Artikel 1 F des
Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtling

heißt es ganz klar:

3. Die Ausschlussklauseln der Genfer Flüchtlingskonvention sind abschließend aufgezählt.
Das ist bei der Auslegung von Artikel I (5) der OAU-Konvention zu berück-
sichtigen, der eine nahezu identische Formulierung enthält. Artikel 1 F der Genfer
Flüchtlingskonvention besagt, dass die „Bestimmungen dieses Abkommens keine
Anwendung auf Personen [finden], in Bezug auf die aus schwerwiegenden Gründen die
Annahme gerechtfertigt ist,

(a) dass sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen haben,
die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen;

(b) dass sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes begangen haben, bevor sie dort als Flüchtling aufgenommen wurden;

(c) dass sie sich Handlungen zuschulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen."

Link zur Dokumentenliste: http://www.unhcr.org/dach/de/services/rechtsinformation

Richtlinien zum Internationalen Schutz No. 5: Anwendung der Ausschlussklauseln: Artikel 1 F des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Damit sollte also klar sein, wie mit diversen 'Flüchtlingen' zu verfahren ist und wer für die Kosten aufzukommen hat.

Schalom!
Wer ist als Flüchtling auszuschließen?
Wir dürfen keine Flüchtlinge ausschließen, denn kein Mensch ist illegal.
Jeder Mensch auf der Welt hat das Anrecht einen Asyl Antrag zu stellen.
Jedes Gesuch eines Asylsuchenden muss gewissenhaft bearbeitet werden.
Falls nicht nachweisbar ist, ob der Schutzsuchende verfolgt wird, muss Asyl gewährt werden.

Was wollen Sie mit den Artikeln und Bestimmungen der alten Genfer Flüchtlingskonvention?
Frau Dr. Angela Merkel ist für das Wohl aller Menschen und für die Willkommenskultur :ola:
in Deutschland zuständig, d.h. Sie und ihre fleißigen politischen Helfer machen die Gesetze!

Weil wir dringest eine massive Zuwanderung brauchen, kommen die Schutzsuchenden gerade zur rechten Zeit.
D.h. bei einer hochqualifizierten Fachkraft, kann man schon mal ein Auge, oder auch beide Augen zudrücken.

Weil dem so ist, sollten wir uns nicht wegen solcher Lappalien, wie Genfer Flüchtlingskonvention, usw. aufhängen.
Viel, viel wichtiger ist der Kampf gegen Rechts, bzw. gegen allerlei Rechtspopulismus,
und derer menschenverachtenden Forderung nach Grenzschutz, Abschottung, usw.

Wir brauchen solche dumpfe, rassistische, rechtspopulistische und fremdenfeindliche Parolen keinesfalls.
Wir sollten besser unserer Bundeskanzlerin alle nur erdenkliche Unterstützung und Solidarität zukommen lassen.
Nur Sie ist der Garant unserer erfolgreichen Zukunft, sowohl für Menschen, als auch für die Wirtschaft und Kultur.
 
Zuletzt bearbeitet:
kein Mensch ist illegal.

So ist es, mein Gutester, aber es gibt viele Menschen, die sich im Rahmen der Illegalität bewegen, wie zum Beispiel unsere Flüchtlingsfamilien aus dem Libanon in Berlin oder unsere lieben südeuropäischen Mitbürger mit Familiensinn und ausgeprägtem Hang für sauberes Geld. Davon haben wir ohne jeden Zweifel nicht genug und es gibt noch sehr viel zu lernen. So schafft man für das dumme Volk ein Empörungsguthaben, mit dem es wuchern kann und den Experten zur Kriminalistik reichlich Arbeit.

Was wollen Sie mit den Artikeln und Bestimmungen der alten Genfer Flüchtlingskonvention?

Deutlich machen, wie bescheuert manche lieben Mitmenschen argumentieren.

Herzallerliebste Grüße!
 
So ist es, mein Gutester, aber es gibt viele Menschen, die sich im Rahmen der Illegalität bewegen, wie zum Beispiel unsere Flüchtlingsfamilien aus dem Libanon in Berlin oder unsere lieben südeuropäischen Mitbürger mit Familiensinn und ausgeprägtem Hang für sauberes Geld. Davon haben wir ohne jeden Zweifel nicht genug und es gibt noch sehr viel zu lernen. So schafft man für das dumme Volk ein Empörungsguthaben, mit dem es wuchern kann und den Experten zur Kriminalistik reichlich Arbeit.



Deutlich machen, wie bescheuert manche lieben Mitmenschen argumentieren.

Herzallerliebste Grüße!

Sauberes Geld für Schutzsuchende, gibt es bei der Western Union.

Bargeld-Service für Flüchtlinge

http://www.rp-online.de/politik/western-union-bargeld-service-fuer-fluechtlinge-aid-1.5664644
.
 
:mad::mad::mad::mad:Da bring ich doch noch ein Quäntchen Klarheit:
Bürgerkrieg und Armut sind keine Asylgründe.
Politische Verfolgung als anerkannter Asylgrund läßt sich für Bürger schwer von politischer Verfolgung im Bürgerkrieg trennen.
Klimaveränderungen sollen nach einer EU-Resolution auch "Asylgrund" werden.
Bürgerkriegsflüchtlinge genießen sekundären Rechtsschutz (kein Zurück in ein unsicheres=Bürgerkriegsland)
Asyl ist nur ein auf Zeit beschränktes Recht; ob das Recht erst nach rechtskräftiger Entscheidung zu laufen beginnt (derzeit sind die Behörden mit Einsprüchen ganz schön üersonll und zeitlich gefordert), weiß ich nicht.
Eine "Heimschickung" ist nur mit einem Rückübernahmeabkommen möglich.

Aus diesen Gründen sind Aufnahmezentren im Ausland eine überlegenswerte Vorgangsweise.
Vielen herzlichen Dank für die Mühe der nachträglichen Erläuterungen! Also versuche ich einmal, mir zu den einzelnen Punkten die Mühe einer Antwort anzutun.

1. "Bürgerkrieg und Armut ... keine Asylgründe" - Das ist so richtig wie die Behauptung, 'es sind Fluchtgründe'.

Berechtigtermaßen verwischen sich vor diesem Hintergrund auch die Konturen politischer Verfolgung.
Was bei dieser Unsicherheit bleibt, sind humanitäre Gründe - d.h. einfach ausgedrückt "Mitleid".
Es ist schwer, jemanden zurück zu schicken, den am Ort des Ausgangspunktes seiner Flucht der sichere Tod erwartet.

Besonders vor Westafrika haben Europäische Fangflotten die Küstengewässer unwiederbringlich leer und tot gefischt.
Die angestammte Fischerei ist als Ernährungsgrundlage zusammengebrochen.
Außerdem hat die EU die in Europa nicht marktfähigen Teile von Geflügel aber auch Rindern mit hohen Zuschüssen in dieser Region am Markt platziert
und hat damit die angestammte Agrarwirtschaft und die Marktstrukturen zerstört.
Nachdem diese Zerstörung des heimischen Wohlstandes total gelungen war, hat dann die EU die Abfälle aus der Elektronik Industrie dort abgeladen.
Das ist übrigens auch in Somalia und Eritrea so gelaufen. Einst geordnete und sichere Staatswesen sind in Bürgerkrieg und Chaos versunken.
Weite Küstenstriche sind außerdem so wie in Nigeria durch die Öl-Ausbeutung vernichtet bzw. kontaminiert.

2. "Heimschickung" - jeder Staat wird wohl auf seiner Souveränität beharren.

Ein "Rückübernahmeabkommen" garantiert es nicht, dass das Heimland seine Rückkehrer nicht einfach in Lagern "entsorgt", nachdem sie kassiert haben.
Als entwickelte Demokratie kann man Verantwortung nicht so einfach mit-entsorgen.

3. "Aufnahmezentren im Ausland eine überlegenswerte Vorgangsweise"???

Das scheint eine sehr saubere und einfache Lösung zu sein, unser "Mitleid" als Verantwortung loszuwerden - wenn, ja wenn ......

Welcher Staat auf der Welt würde schon einen Teil seines Territoriums abgeben und von außen auf eigenem Territorium kontrollieren und versorgen lassen.
Die Kosten dafür wären sicherlich ein Vielfaches der Versorgung und Integration der Flüchtlinge gleich hier in der EU.

Auch würde kein politisches System so ein Konzept in der Realität aushalten bzw. übertauchen.

Unser österreichischer Außenminister hatte schon diese skurrile Idee, Lampedusa von Italien als Sonderzone für Flüchtlinge abzutrennen.
Als Insel wäre Lampedusa ideal nur leider viel zu klein - und Italien könnte man auch einmal fragen.
Wieder einmal steht Österreich als imperial gierig da, mit einem Image eines rohen Wahnsinnigen.
Globotschnig, Lerch bis zurück zu den Cinque Giornate di Milano werden mit Österreich wieder in Erinnerung gerufen.
 
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Meine vorige Antwort sollte eigentlich aufzeigen, daß es sich um eine
"Völkerwanderung" handelt, die man nach verschiedenen Gesichtspunkten sehen und kategorisieren kann.
Das angesprochene Mitleid wird - so brutal es klingen mag - an wirtschaftlichen Verträglichkeiten gemessen, die in "Immigrations-, Staatbürgerschaftsbestimmungen" ihren Niederschlag finden.
 
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