Ich dachte das sei ein Denkforum, bei richtiger Anwendung dieser Fähigkeit sollte
Jedem auch dem letzten Dummkopf es Selbstverständlich sein, dass das malen von Bilder durch kein Gesetz, keine Ordnungsverfügung oder Behördenvorbehalt verboten werden kann. Auch wenn spezielle Dummköpfe nicht so genau wissen, wieso, weshalb warum. Es ist halt Usus und so allgemeingültig, das man darüber nicht nachdenken noch streiten muss. Das Gleiche gilt Selbstverständlich, wenn „Malerin /Maler“ Selbstgemalte Bilder bei Ebay, auf dem Trödelmarkt, auf Handwerkermärkte, Selbstorganisiert in Kneipen oder Kaffeehäuser, über Kunstvermarktende Institutionen, Galeristen oder sonst wie Imagefördernd verkaufen lässt.
Summa Summaro: Selbstgemalte Bilder auch selbstbestimmt und selbstverantwortlich zu verkaufen, ist durch kein Gesetz oder Ordnungsweisung verboten, und damit Schluss der Debatte.
Wieso soll Gleiches nicht für die Straßenkunst gültig sein, bei Strasenkunst. Geht es auch nur um Musik machen, Theaterspielen oder Bildermalen und verkaufen.
wieso muß ich mich, in diesem Forum, dem Erklärtem verhöhnen, verspotten oder mundtot löschen lassen?
Wem also die ganze Bandbreite juristischer Begründungen für das Recht der Straßenkunst intessiert sollte lieber dem angegebenen Link folgen und nicht versuchen mich seiner Bigotten selbstherrlichen Besserwisserei unterbuttern zu wollen.
solche unbelehrbaren Dummköpfe, bleiben Dummköpfe, auch wenn ich das gelegentlich durch den Leidensdruck permanenter Entwürdigung, den anonymen Heckenschützen etwas kräftiger formuliere.
Rupp
Alias sucher
Jedem auch dem letzten Dummkopf es Selbstverständlich sein, dass das malen von Bilder durch kein Gesetz, keine Ordnungsverfügung oder Behördenvorbehalt verboten werden kann. Auch wenn spezielle Dummköpfe nicht so genau wissen, wieso, weshalb warum. Es ist halt Usus und so allgemeingültig, das man darüber nicht nachdenken noch streiten muss. Das Gleiche gilt Selbstverständlich, wenn „Malerin /Maler“ Selbstgemalte Bilder bei Ebay, auf dem Trödelmarkt, auf Handwerkermärkte, Selbstorganisiert in Kneipen oder Kaffeehäuser, über Kunstvermarktende Institutionen, Galeristen oder sonst wie Imagefördernd verkaufen lässt.
Summa Summaro: Selbstgemalte Bilder auch selbstbestimmt und selbstverantwortlich zu verkaufen, ist durch kein Gesetz oder Ordnungsweisung verboten, und damit Schluss der Debatte.
Wieso soll Gleiches nicht für die Straßenkunst gültig sein, bei Strasenkunst. Geht es auch nur um Musik machen, Theaterspielen oder Bildermalen und verkaufen.
wieso muß ich mich, in diesem Forum, dem Erklärtem verhöhnen, verspotten oder mundtot löschen lassen?
Wem also die ganze Bandbreite juristischer Begründungen für das Recht der Straßenkunst intessiert sollte lieber dem angegebenen Link folgen und nicht versuchen mich seiner Bigotten selbstherrlichen Besserwisserei unterbuttern zu wollen.
solche unbelehrbaren Dummköpfe, bleiben Dummköpfe, auch wenn ich das gelegentlich durch den Leidensdruck permanenter Entwürdigung, den anonymen Heckenschützen etwas kräftiger formuliere.
Rupp
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