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wer braucht Kunstfreiheit

sucher

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14. Februar 2003
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157
Nach einer jahrelangen Feststellungsverfahren Ob man :
Die Kunstfreiheitsgarantie, in speziellität der Grundsatzentscheidung (BVerfGE 30, 173, 182 ff ( Mephisto-Urteil )) Formal splitten darf.
Da meint das Ordnungsamt- der Amts- der Oberlandesrichter-Köln und das Bundesverwaltungsgericht-Berlin eindeutig ja.
Und dieses Ja, wurde dann auch vom BBK-Bundesverband-Bildender Künstler und der Gewerkschaft Kunst ohne jedes Hinterfragen, für sachnotwendig gutgehießen.
Selbst den Wink mit dem Zaunpfahl, aus dem Verfassungsprüfungsbescheid, (-1-BvR-183-81-) ignoriert man, und behauptet. Selbst in diesem Bescheid werde nichts weiter Festgestellt: dass die Kunstfreiheitsgarantie nicht jedem Arschloch gewährt werden muss. Bzw. die Kunstfreiheitsgarantie, nicht zu jeder Zeit an jeden Ort, in jeder Art und Weise gewährt werden muss.
Ich werde meiner Grundrechte bewusst, ordnungswidrig gemacht mit exemplarischen und spezialpräventiven Busgelder und Erzwingungshaft abgewertet und Kriminalisiert.
Ich rotiere in Ohnmacht und Wut, einer offensichtlichen Schurkerei kein Gehör zu finden.
Diese gesellschaftspolitische Gleichgültigkeit und Abwertung dauert von 1981 bis 1997 Das Bundesverwaltungsgericht seinen Weichenstellenden Schwachsinn von 1981 berichtigen muss, und uneingeschränkt Anerkennt das Straßenkünstler die selben Grundrechte zustehen, wie sie im Sinne der Religionsfreiheit auch den Zeugen Jehovas in einer Fußgängerzone gelten würden.
Die Umleitung auf die Religionsfreiheit bringt die Bundesrichter aus der Not etwas spezielles, im Zusammenhang der Kunstfreiheit sagen zu müssen,
So formuliert man einfach: soweit die Zeugen Jehovas keinen Gewerbeschein brauchen um ihren Wachturm, im kommunikationsgebrauch der Fußgängerzone im Sinne der Religionsfreiheit Kommunizieren zu dürfen,
Dürfe auch der Straßenkünstler im Kommunikationsgebrauch der Straße seine Kunst ohne eine Erlaubniserteilung kommunizieren bzw Bilder ohne Gewerbeschein verkaufen.

Ich weis nicht, ob Die Zeugen Jehovas für die Religonsfreiheit erst um eine Behördliche Erlaubnis fragen, oder den Kommunikationsgebrauch der Fußgängerzone für den Wachturmverkauf, im Sinne der Religionsfreiheit selbstverständlich sehen.
Dem Straßenkünstler wird die Angelegenheit immer noch von einer reglementierende Erlaubniserteilung abhängig gemacht.
Selbstredend kann Behörde die Erlaubnis, mit Urteil 1996 nicht mehr Pauschal verweigern, aber immer noch nach Gutdünken für eine Fußgängerzone reglementieren.
Siehe Straßenkunstverordnung der Stadt Köln,
oder etwas deutlicher die Platzkartenverordnung der Stadt Wien
Voraussetzung für eine Kunstausübung auf der Straße: tragen eines sichtbares Lichtbildausweis
pro Platzkarte erst mal EUR 6,54 bezahlen.
Für den gleichen Platz (bzw. Zuweisungszone) werden maximal nur zwei Platzkarten pro Woche und nicht aufeinanderfolgende Tage an die/den gleichen Künstler/in vergeben. Platzkartenabgabe: jeden Montag für die Woche bis zum nächsten Montag.
Ein reisender Künstler der Die Stadt Wien außerhalb der Meldepflicht, hat keinen Anspruch darauf, seiner Kunst spontan ausüben zu dürfen, wie das einem Bettler selbstverständlich ist.

Versteht überhaupt noch jemand, was ich meine, wenn ich mit null Ahnung , die Hinterlist offentlicher Ghewalt meine.

Papperlapap:
Konstatiert das Verwaltungsgericht Düsseldorf, über die Einzelrichterrin Regina Ernst Niemand hat jetzt noch ein Interesse daran, feststellen zu müssen, ob die Kunstfreiheit auch vorher ohne eine straßenrechtliche Genehmigung geduldet werden musste.
Also habe ich zum Schaden und Verarmung immer noch den Spott.
Ja, sagt der Sachbearbeiter für die Deutsche Künstlerhilfe, das ist echt nicht gut, was Dir da zur Sicherheit der Kunstfreiheit zugemutet wurde, der Bundespräsidenden J. Rau bedaurt es auch zutiefs das du dafür auch noch leiden mußtest. aber dem Bundespräsident sind die Hände gebunden.
Deine Angelegenheit zu werten oder mit der Deutschen Künstlerhilfe zu helfen.
Weil in Düsseldorf Wohnhaft, sei der Kultusminister NRW. Für zuständig.
Innerhalb drei Tage teilt mir der Sachbearbeiter mit dass die Künstlerhilfe nur Kunstschaffenden gewährt werde, die sich um die Kunst verdient gemacht haben, und dann erst durch widrige Umstände verarmt sind, und sogesehen nicht an Arschlöscher die sich für die Sicherung der Kunstfreiheit aufgerieben haben.

Ich weiß, das ich über die angelegenheit nur noch jammern kann,
Wehr den oben erklarten Ablauf, dieser unseren Gesellschaftsordnung besser formulieren kann, darf sich bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen.
G. Rupp
kunstmaler@gmx.de
 
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Sehr anschaulich

Hi Künstler,

tja, das war deutlich. Bleibt bei mir als Laie nur folgende Frage offen. Ich denke es kommt drauf an was man da als Kunst anbietet. Wenn so ein armer Wachturmträger in der Gegend rumsteht und kein Geld für seine Ware nimmt, kann das was anderes sein als jemand, der mitten auf der Straße sitzt und Kanaldeckel zuschweißt. Insofern ist natürlich Sachbeschädigung und Erregung öffentlichen Ärgernisses eine Frage, die man da einbringen müsste.
Aber wenn es um einen Künstler geht, der nur da sitzt und nix verkauft, vielleicht den Haupteingang der Post skizziert, da gebe ich Dir im Reflex recht. Aber Du siehst an meiner Antwort schon, daß ich nicht Deinen Hintergrund habe und mich vielleicht verfranst hab`.

Viel Glück und schönen Gruß
Guardian
 
AW: wer braucht Kunstfreiheit

Wer auf Kunstfreiheit pocht um sein Dasein mit Sinn zu füllen ist ein armer Mensch. Viele haben es versucht, sind daran gescheitert und zugrunde gegangen.
Wer sich extremes Verhalten von der Justiz als Kunst deklariert schützen lassen will hat wenig Chancen sein Leben zu bewältigen.
Ein prominentes Beispiel ist Christoph Schlingensief mit dem Schild „Tötet Helmut Kohl“ auf der documente X, es wurde als Kunst deklariert, inzwischen ist Schlingensief mit fast 50 schon lange gestorben.
 
AW: wer braucht Kunstfreiheit

... Ein prominentes Beispiel ist Christoph Schlingensief mit dem Schild „Tötet Helmut Kohl“ auf der documente X, es wurde als Kunst deklariert, inzwischen ist Schlingensief mit fast 50 schon lange gestorben.

Während Helmut Kohl noch immer, irgendwie, lebt. Entscheidend ist halt, was hinten heraus kommt.
 
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