Presse als Wächter?
Der moderne Verfassungsstaat als Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass alle Staatsgewalt gebunden ist; die Legislative an die Verfassungsordnung und die Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht (Art. 20,3 GG). Eine willkürliche Verhaftung ist rechtlich unmöglich; aber selbstverständlich verstoßen auch Staatsorgane gegen Verfassung und Recht, weil sie aus Menschen bestehen – und die fehlen seit Urzeiten.
Doch zurück zum Wächteramt. – Die Medien werden häufig schon als „Vierte Gewalt“ wegen ihrer Kontrollfunktion bezeichnet, zurecht, denn wie viele Skandale, Korruptionsfälle und Machtmißbrauch wären unaufgedeckt geblieben, wenn es in der Geschichte der BRD z.B. nicht den SPIEGEL gegeben hätte!
Doch – und damit sind wie wieder beim Thema – wer kontrolliert die Massenmeinungsbildner? Sicherlich war Gerhard Schröder am letzten Wahlabend „im Dienst total entgleist“; aber so völlig abwegig war seine Medienschelte denn doch auch nicht. Wie oft kommt es vor, dass Journalisten ihre Stellung, kritisch, aber unabhängig und korrekt zu berichten, verwechseln mit der Zugehörigkeit zu den drei I-Kreisen der Ignoranten, Interessenten und Intriganten.
Die Pressefreiheit als Teil der aktiven Meinungsfreiheit ist grundrechtlich garantiert (Art. 5 GG), und das BVerfG hat dies wiederholt als ein besonders wichtiges Grundrecht hervorgehoben; aber Missbrauch ist unvermeidbar. Und keine Verfassung, kein Staat der Welt kann gewährleisten, dass Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit deckungsgleich sind. Doch das wäre auch schon wieder ein neues „weites Feld“.