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Leider, leider liegen mir die Gerichtsakten aus den Jahren der Schillschen Amtsrichterschaft nicht vor, denn es wäre sicher interessant, anhand der einzelnen Urteilsbegründungen zu diskutieren, was man seiner Rechtssprechung für übertrieben hält und was nicht. Du scheinst jedoch, Lonelylady, mit ihm schon ganz auf einer Wellenlänge zu sein, wenn Du ganz generell "für die volle Ausschöpfung eines Strafmaßes bei Kapital -/ Gewaltverbrechen jeglicher Art" plädierst; aber da ist der Schritt zur pauschalen Vorverurteilung eines Angeklagten und daraus folgenden bewußten "Fahrlässigkeiten" in der Beweisaufnahme und - führung ja vielleicht auch nicht mehr weit...


In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten - gilt als Grundsatz deutscher Rechtssprechung; das wollen wir doch einmal festhalten. Und genau davon hält wohl so manches "schwarze Schaf" in der deutschen Justiz offensichtlich eher weniger???


PS. Die allerverschärftesten Schill-Urteile wurden in zweiter Instanz wieder aufgehoben.


Schöne Grüße, Gaius


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