• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Auf Thema antworten

Dazu sage ich zunächst mal nur, daß hier in HH z.B. Ende 2001 ein ehemaliger Richter Innensenator wurde, während ein offenes Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen ihn lief - und jetzt könnte man viele Geschichten aus seiner Amtszeit erzählen. Bevor es da zu irgendeiner Aburteilung kam - vom Vorwurf der Rechtsbeugung wurde der Herr Senator ja freigesprochen - hatte der Herr durch überzogene Urteile so manches Leben an den Rand des Ruins gefahren.


Nochmals: ein Gesetz sagt über die Praxis seiner Anwendung noch gar nichts aus, schon gar nicht kann der Buchstabe auf dem Papier allein irgendeine Kontrolle bewirken.


Wenn etwa - wie hier in HH zu Zeiten besagten Innensenators Schill ja geschehen - am Rande einer Friedensdemo Passanten - unbeteiligte Schulkinder !!! - von Polizisten zusammengeknüppelt werden, sind diese natürlich laut Gesetz prinzipiell haftbar zu machen; die Grauzone, ob es dabei überhaupt zu Verurteilungen, oder auch nur zu Disziplinarmaßnahmen kommt, ist jedoch groß! "Ermessenssache" eben, wobei Schuldfragen auch verwischt werden können.


Deswegen ja überhaupt die Frage: wer kontrolliert da eigentlich?


Zurück
Oben