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Einem Sinn einen 'Sinn' zubilligen

bedeutet in das Wesen einer Normativität in der Bezugnahme einzuwilligen.


Zwölf Sinne, das haben wir hier schon rekapituiert, genügen in der Regel !

Doch für den Denksinn (Nr.13) und den Stumpfsinn (Nr.14)

böte sich noch an - ein funktionssprachlich eingesetzter *Pflegel!


Bernies Sage


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