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Auf Thema antworten

Verstehe nicht, was das mit der Diskussion zu tun hat. Die hier angeführte 'Tatsache', dass körperliche Gewalt Kindern schaden könne, wäre doch vielmehr eine Erkenntnis als eine Definition. Auch was der Satz mit der Körperverletzung aussagen soll, kann ich jetzt nicht sagen.

 

Aber: Trotz des Tatbestandes "Körperverletzung" ist es in bestimmten Situationen erlaubt gegen Kinder wie Erwachsene physische Gewalt anzuwenden - eigentlich nicht trotz, das ist im Wortlaut des Paragraphen sicherlich implizit enthalten. Kenne jetzt den genauen Wortlaut nicht, ist aber bei ähnlichen Fällen auch so. Meist in Form "....unrechtmäßige Anwendung von...." oder Ähnlichem.


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