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AW: Was ist Gerecht?




So ähnlich sieht es auch der Gesetzgeber, im Sinne der Privatautonomie.

Die Grenze liegt im Pflichtteilsrecht für bestimmte Verwandte, insbesondere Abkömmlinge in gerader Linie und Ehegatten.


Ob die Entscheidung des Erblassers "gerecht" ist, ist eine Frage des Blickwinkels. Wenn er seine Geliebte bedenkt und die Frau auf den Pflichtteil setzt, wird letztere das kaum als gerecht empfinden. Die Geliebte hingegen vielleicht schon. Im Sinne der erbrechtlichen Regelung gilt sein letzter Wille als gerecht. Vorausgesetzt, er hält die Formvorschriften ein...


Recht besteht immer aus zwei Eckfpeilern:


1. Gerechtigkeit (materielle Komponente)

2. Rechtssicherheit (formelle Komponente)


Das Testament rückt ersichtlich eher zum 2. Punkt. Alles andere wäre aber auch schwerer praktikabel und würde die Freiheit des Einzelnen unterlaufen, mit seinem Vermögen nach Belieben zu verfahren, auch über den Tod hinaus.


Gruß

Zwetsche


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