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Auf Thema antworten

Wie es sich gehört, so hoffe ich wenigstens. Tatsächlich aber haben Sie mich zum Nachdenken gebracht.


Denn bei einer Kollison von Rechtsnormen, was in Glaubensfragen ganz normal ist, könnte sich ein juristisches Deutungsproblem ergeben, weil der (hier falsch angewandte) Grundsatz geforderter Widerspruchsfreiheit in einer grundrechtlich gesicherten Rechtsordnung dahingehend fortgelten könnte, wonach ein Rechtssatz nicht gleichzeitig 'wahr' und 'falsch' sein kann.


Hierbei müsste meines Erachtens unbedingt rechtzeitig erkannt werden, dass sich bei Beurteilung eines Glaubenssatzesder absolut gilt, es sich nicht um einem Rechtssatz handeln kann, der zu Relativierungen in Abstufungen berechtigt


Es sollte also zum Beispiel gar nicht möglich sein, dass man als Pilot 'glauben' darf, durch den Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeuges mit nur relativ wenigen Menschen an Bord 'damit' relativ viel mehr Menschen vor einem sicheren Tod bewahren 'zu können'.


Bernies Sage


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