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Das übliche Problem ist, ob mit diesem etwas abstrakten "Appell" konkrete Anliegen nicht schon unter bestehende "Grundrechte" durch bis jetzt fehlende "Einzelgesetze" eingereiht werden können. Die in letzter Zeit immer wieder angesprochenen  "Kinderschutzrechte" sind keinen Pfifferling wert, weil die konkreten Schutzvorschriften in den Einzelgesetzen fehlen. In dieser Hierarchie fehlt einfach die Basis.

So lange sich dieser neuen Rechte nicht die Parteien annehmen, sehe ich leider wenig Chancen in diesem "direktdemokratischen" Vorgehen.


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