AW: wann beginnt das Leiden eines Künstler...
Loll! http://www.das-rechtsauskunft.de/
aber da ich eh grad am blättern war....bin ja kein Unmensch nicht...
PG § 10 BW
Ermächtigung zum Erlaß von Polizeiverordnungen
(1) Die allgemeinen Polizeibehörden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz polizeiliche Gebote oder Verbote erlassen, die für eine unbestimmte Anzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind (Polizeiverordnungen).
(2) Die Vorschriften dieses Gesetzes über Polizeiverordnungen sind auch anzuwenden, wenn ein anderes Gesetz ausdrücklich zum Erlaß von Polizeiverordnungen ermächtigt.
Da Polbehörden Länder- u. nicht Bundsache sind, und wir ein föderalistisches System in der BRD haben, können Sie sich an ihre zuständigen Ansprechpartner der Ordungsbehörde ihres Bundeslandes wenden, die Ihnen das "warum, wieso und weshalb ihres vermutlich bereits abgehandelten Einzelfalles" sicherlich schwarz auf weiss auf die Hand geben wird.
Ich vermute, das werden Sie bereits auch bekommen haben und möchten mit Ihre Quengeleien einfach nur auffallen und herumstänkern.
Jetzt müssten Sie noch einen eigenen Internetauftritt einbringen, dann hätten Sie praktisch 2 Fliegen mit einer Klappe: Durch Ihr öffentliches Auftreten im Internet wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Ihr Bekanntheitsgrad in die Höhe steigen und somit die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Bilder Interesse finden werden.
Sie können hier Ihre Bilder übrigens auch zur Begutachtung und zur Freude der hier zahlreich vorhandenen Kunstliebhabern ins Forum stellen.
mfg
Lacuna