MartinL
Well-Known Member
- Registriert
- 4. Juli 2022
- Beiträge
- 2.643
Ich kenne mich nicht wirklich mit dem österreichischen Wahlsystem aus.
Im deutschen gibt es seit Jahren Diskussionen, weil das Bundesverfassungsgericht das System als nicht verfassungsgemäß beurteilte und eine zügige Anpassung anmahnte.
Formal ist es so, dass der Deutsche Bundestag 598 Abgeordnete haben dürfte. In der Praxis hat er derzeit aber 736.
Dies hängt mit zahlreichen sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten zusammen.
Eigentlich ist die Vorgabe des Wahlrechts nicht einzuhalten. Es ist in gewissem Sinne ein mathematisches Problem.
Es sollten 299 Direktmandate und 299 Listenmandate sein.
Gleichzeitig sollen die Verhältnisse bei den Listenmandaten die prozentuale Aufteilung sicherstellen. Das funktioniert aber schon lange nicht mehr.
Das funktionierte einigermaßen bei einem Bundestag mit nur 3 Fraktionen.
Derzeit arbeitet die neue Regierung an einer Änderung.
Das Grundproblem ist typischerweise durch die Verhältnisse in Bayern vorhanden.
Nehmen wir der Einfachheit halber an, Bayern hätte 50+50 Mandate Anspruch.
Nun bekommt in Bayern die CSU oft alle oder fast alle Direktmandate.
Nehmen wir an, 45 der 50 Direktmandate wären bei der CSU.
Aber die CSU habe bei den Zweitstimmen nur 35%.
Dann stünden der CSU eigentlich nur 35 Mandate zu = 35% von 100.
Man müsste der CSU also 10 seiner 45 Direktmandate wieder abnehmen.
So in etwa sieht natürlich auch der aktuelle Entwurf von Rotgelbgrün aus.
Wie denkt Ihr darüber?
Im deutschen gibt es seit Jahren Diskussionen, weil das Bundesverfassungsgericht das System als nicht verfassungsgemäß beurteilte und eine zügige Anpassung anmahnte.
Formal ist es so, dass der Deutsche Bundestag 598 Abgeordnete haben dürfte. In der Praxis hat er derzeit aber 736.
Dies hängt mit zahlreichen sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten zusammen.
Eigentlich ist die Vorgabe des Wahlrechts nicht einzuhalten. Es ist in gewissem Sinne ein mathematisches Problem.
Es sollten 299 Direktmandate und 299 Listenmandate sein.
Gleichzeitig sollen die Verhältnisse bei den Listenmandaten die prozentuale Aufteilung sicherstellen. Das funktioniert aber schon lange nicht mehr.
Das funktionierte einigermaßen bei einem Bundestag mit nur 3 Fraktionen.
Derzeit arbeitet die neue Regierung an einer Änderung.
Das Grundproblem ist typischerweise durch die Verhältnisse in Bayern vorhanden.
Nehmen wir der Einfachheit halber an, Bayern hätte 50+50 Mandate Anspruch.
Nun bekommt in Bayern die CSU oft alle oder fast alle Direktmandate.
Nehmen wir an, 45 der 50 Direktmandate wären bei der CSU.
Aber die CSU habe bei den Zweitstimmen nur 35%.
Dann stünden der CSU eigentlich nur 35 Mandate zu = 35% von 100.
Man müsste der CSU also 10 seiner 45 Direktmandate wieder abnehmen.
So in etwa sieht natürlich auch der aktuelle Entwurf von Rotgelbgrün aus.
Wie denkt Ihr darüber?