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Auf Thema antworten

Da gibt es doch ein paar gravierende Unterschiede. Der Führerschein ist kein automatisches Bürgerrecht in einer Demokratie, man muss ihn sich erst erwerben. Das heißt, man muss erst unter Beweis stellen, dass man fähig ist. Beim Wahlrecht wird davon ausgegangen, dass man es ist, und erst bei einem Nachweis, dass man es nicht ist (fähig und berechtigt) dann hat man keines mehr.

Bei einer Führerscheinprüfung muss man konkrete Fähigkeiten nachweisen können. Aber welche wären das beim Wahlrecht?

Weiters ist der Schaden, den man als Fahruntauglicher mit einem Fahrzeug anrichten kann deutlich größer als der Schaden, den man als einzelner Wähler anrichten könnte.


Richtig. Das Wahlrecht ist ein demokratisches Grundrecht in einer freien Demokratie. Die Lenkberechtigung hingegen nicht.


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