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Wenn schon, dann richtig. Genau wie es beim Führerschein regelmäßige Überprüfungen geben sollte, ob jemand noch fahrtauglich sind, am besten gestaffelt nach Alter, sollte dies auch für Wahlen gelten.

Wenn man dem 16-jährigen Schulsprecher, der aktiv in der Jugendorganisation einer Gewerkschaft oder Partei mitarbeitet nur auf Grund seines Alters die Wahlreife abspricht, sollte dies auch für den Alkohol- oder Drogenabhängigen mit 40 oder 50 gelten, ganz zu scheigen von dem 70-jährigen mit Demenz.


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