Bremen, Wahlrecht ab 16
Mit einiger Überraschung erfahre ich heute Nacht aus dem Radio (Deutschlandfunk-Nachrichten), dass bei der Bürgerschaftswahl in Bremen 16 jährige wählen dürfen (ebenso geregelt in 10 anderen Bundesländern unterhalb der Bundestagswahl-Ebene)
Wie wohl bei jeder Wahl üblich, locken aktuell einige Netzzeitungen die Leser mit "Informationen" sinngemäß etwa "alle Infos über die Wahl" oder "was Sie über die Wahl wissen sollten" usw.
Nur über dieses eine Wahl ganz bestimmt beeinflussende Wahlalter schweigen sich zumindest nach meiner Wahrnehmung diese Medien aus. Etwa vergessen oder absichtlich weggelassen? Die Bürger könnten ja Fragen stellen oder gar verunsichert werden.
Wikipedia schreibt:
"Bislang wurde Art. 38 GG lediglich einmal geändert: Durch Gesetz vom 31. Juli 1970 wurde das Mindestwahlalter, das damals bei 21 Jahren lag, auf 18 Jahre reduziert. Hierdurch wollte der Gesetzgeber insbesondere das Wahlrecht an die Wehrpflicht angleichen, die ab 18 Jahren bestand".
Folgrichtig wäre nun, bei der Umstellung von 18 auf 16 auch die Wehrpflicht auf 16 herunter zu setzen, damit das auch wieder zusammen passt.
Und in wohl so manchen Köpfen schon angedachter Herabsetzung des Wahlalters auf 14 dann ebenso usw. usw.
Und wenn schon zuweilen gefordert wird, dass 7 jährige über ihr Geschlecht bestimmen dürfen, müsste dann doch bezüglich Wahlrecht, Wehrpflicht aber auch Haftungspflicht auch noch was zu machen sein.