AW: Vor 30 Jahren ...
Also, Belair, man muss schon berücksichtigen, dass nicht jeder als Operateur oder Schichtchef in Frage kommt. Diese Leute müssen eine längere Ausbildung und Prüfungen absolvieren. Die Unberechenbarkeit hat also ihre Grenzen. Und dass über vorhergehende Wartungsarbeiten die Leute im Kommandoraum informiert werden, ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit.
Die Notfallchecklisten orientieren sich grundsätzlich an der Auslegung der Anlage. Sie sind symptomorientiert und nicht störungsorientiert aufgebaut, d. h. es geht um die Einhaltung grundlegender Schutzziele wie die Unterkritikalität des Reaktors, seine ausreichende Kühlung und die Begrenzung der Freisetzung von Radioaktivität in die Anlagenumgebung.
Die Notfallchecklisten geben dem Betriebspersonal aber auch Hinweise, was im Falle "exotischer " Störungen, d. h. bei permanenter Verletzung der o. g. Schutzziele, zu tun wäre. In schwierigen Situationen muss dann der sog. Notfallstab über die richtigen Massnahmen entscheiden.
Was kann ich hierzu sagen?
Die Installation des neuen Unterhaltungssystems bei der Swissair 111 war eine wesentliche (elektrotechnische) Änderung der Auslegung. Dies sollte eigentlich eine Überprüfung der Notfall-Checklisten nach sich ziehen. Eine vorgängige Analyse der Brandgefahr hätte die Schwachstellen des neuen Unterhaltungssystems enthüllt und zu Anlageänderungen oder zusätzlichen Vorsorgemassnahmen geführt.
Die sog. Probabilistische Sicherheitsanalyse (PSA) berechnet die Häufigkeit eines Kernschadens. Dabei berücksichtigt sie die verschiedensten Szenarien, die dazu führen können. Berücksichtigt wird die Zuverlässigkeit der sicherheitstechnisch wichtigen Komponenten aber auch die Zuverlässigkeit von Operateurhandlungen. Als Ergebnis erhält man dann beispielsweise, dass die Häufigkeit eines Kernschadens der betreffenden Anlage in der Grössenordnung 1E-05 pro Jahr liegt.
Gruss
Hartmut
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Hartmut