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Die korrekten Begriffe zu verwenden ist wichtig! Ein Antrag auf einen WBS ist nunmal etwas ganz anderes, als ein Antrag auf Genehmigung einer Sozialwohnung.


Die Ämter sind überlastet.

 Bei der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen ist KI m. E. tatsächlich möglich. Es gibt klare starre Vorgaben, die abgearbeitet werden können. Eventuelle unklare Ergebnisse könnten dann manuell nachgearbeitet werden.


Wenn ein Antrag zu lange dauert, reicht man einfach Untätigkeitsklage ein. Nach 6 Monaten bei einem Antrag möglich und nach 3 Monaten bei einem Widerspruch.

In Deutschland § 88 SGG


TM, mit juristischen Kenntnissen in div. Teilbereichen


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