Und wieso überhaupt ein Folgeantrag auf eine Sozialwohnung? Einmal drin fliegt man da doch nicht raus? Es sei denn, die Einkommenssituation hat sich verändert. Und selbst dann, kann man idR drin bleiben, muss aber einen Zuschlag bezahlen.
Die Ämter sind überlastet und im Falle einer Neuzuweisung ist das keine Formalie. Das meinte ich damit.
Und was, wenn da ein Mensch ist mit geringeren Chancen auf dem Wohnungsmarkt und gar keine Wohnung hat?
Wenn da eine KI entscheidet wer die Wohnung bekommt, sind wir vermutlich beim selben Problem, wie es oben mit COMPAS beschrieben wurde.
Daher ist m. E. dringend zu unterscheiden, ob es sich um ohnehin automatisierte Prozesse handelt, in dem Sinne, wenn A, dann B, dann C.
Also Differenzieung da, wo reine, klar vorgegebene Prüfschemen abgearbeitet werden müssen, oder bei Verfahren, wo ein Ermessensspielraum besteht und sogar zwingend angewendet werden muss.
Beispiel Steuer.
Da gibt es die Steuertabelle. Bei Einkommen X = Steuer Y €. Das ist klar definiert. Nicht klar definiert ist aber, ob bestimmte Ausgaben anerkannt werden -> Ermessensprüfung.
Gerade im Rechtssystem haben wir nur Einzelfallentscheidungen. Und diese können nicht nach einem starren Schema abgearbeitet werden.
TM, die da wohl nicht mit dir auf einen Nenner kommt, weil es bei mir eben mehr gibt, als entweder oder