Danke für den Hinweis, Walter 
das gibt mir Gelegenheit, etwas klarzustellen.
Wie bei der Atombombe, ist eine gut erlernte Nahkampftechnik reine Abschreckung.
Man übt sie, damit es erst gar nicht zum "Ernstfall" kommt.
Wenn ein möglicher Täter davon ausgehen muß, daß sich sein "Opfer" wirksam (und schmerzhaft) wehren kann, dann wird er von einem Übergriff von vorne herein Abstand nehmen, denn selbst wenn er letztlich vielleicht kampftechnisch überlegen wäre (er hätte die Kunst ja immerhin auch in der Schule gelernt), würde die Gewaltanwendung nicht ohne ernste Verletzungen für ihn abgehen. Spätestens beim Herunterlassen der Hose braucht man eine Hand, und ein "freihändiges" Penetrieren, wenn die Frau sich bewegt, gehört ins Reich der Illusion.
Außerdem fängt eine Vergewaltigung meist mit einem "Handgemenge" an.
Bereits hier kann ein umgebogener Finger oder ein "Abführgriff" Wunder wirken.
Auch die "Passanten" wären dann keine unsicheren "Häschen" mehr, sondern erfahrene Kampfsportler vom ersten Dan aufwärts ...
Körperliche Selbstbestimmung führt zu geistiger Selbständigkeit.
Diese beiden Punkte sind jedoch nicht wirklich Ziele im Rahmen einer staatsbürgerlichen Erziehung ...