Habe ich das alleinige Recht, mich zu töten?
„Ich bin der Ansicht, dass jeder Mensch das Recht hat zu entscheiden, ob er leben will oder nicht. Keine Autorität kann sich das Recht nehmen, über unser Recht zu sterben zu verfügen.“
So schreibst Du, Bejamin, in Deinem Eingangsbeitrag vor einigen Wochen.
Dem ersten Satz stimme ich voll und ganz zu. Ich habe das bereits geschrieben. Zufrieden mit der Antwort warst Du dennoch nicht. Weshalb auch immer ... Was möchtest Du denn hören?
Den zweiten Satz hatte ich – für mich – ein wenig abgeändert. Das ist aber unwichtig.
Kritisch auf diesen Satz eingegangen – so wie er dort steht -, ist zu sagen:
Vom „Recht zu sterben“ braucht man doch gar nicht zu reden, oder? „Recht“ bedeutet: „Anspruch auf ...“ Wir haben aber keinen „Anspruch darauf zu sterben“, sondern wir m ü s s e n (eines Tages). Und dieses Muß kann uns insofern niemand verwehren, als eben auch niemand Einfluß darauf hat. Wie also sollte sich da irgendeine „Autorität“ einmischen wollen (Deine Worte: „sich das Recht nehmen“)?
Ich kann mir schon denken, was Du meinst. Du hast es – sorry – halt ein bißchen mißverständlich formuliert: „... unser Recht zu sterben ...“. Antwortet man Dir aber auf „unser Recht, dann zu sterben, wenn wir es wollen“, genügt Dir eine zustimmende Antwort nicht.
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Zu aktuellen Diskussion über den Suicid in geistiger Eingeschränktheit (psychisch, hirnkrank) möchte ich persönlich antworten: es würde darauf ankommen, ob jemand weiß, wie desjenigen Stellungnahme zur Selbsttötung war, ehe er krank wurde.
Natürlich ist es auch dann noch schwer zu beurteilen, was für die aktuelle Situation gilt: Sucid-Versuch ..., sollen/dürfen wir ihn sterben lassen?. Insofern wäre es eben vielleicht doch wichtig, seine persönliche Einstellung zu diesem und zu ähnlichen Themen niederzuschreiben und immer wieder neu zu datieren, damit diejenigen, die sich nicht „einmischen“ sollten in das, was ich jetzt tue, sich auch wirklich heraushalten.