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AW: Unser Recht zu sterben...


Deinen Beitrag Joan, betrachte ich als sehr wichtig - denn bei einer schweren seelischen Erkrankung kann man nicht unbedingt davon ausgehen, dass eine Lage, auch wenn sie die eigene, persönliche ist, richtig eingeschätzt wird. Es kann sich dabei um schwerwiegende aber vorübergehenden Befindlichkeiten bzw. Veränderungen handeln die vom Patienten als entgültig empfunden werden. 


Auch wenn ich den Selbstmord als "hochindividuelle Sache und das fundamentalste Menschenrecht" (Jean Améry) erachte, ist im Falle einer seelischen Erkrankung - und viele davon haben heute gute Heilungsprognosen -, die Entscheidung des Patienten als krisenbedingt zu betrachten.


Gruß


Miriam


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