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Auf Thema antworten

AW: Wir haben das Recht zu sterben.




Hallo Benjamin,


Du hast so viele Antworten bekommen. Lies Dir doch alles bitte nochmals genau durch!


Ich finde, dass man "vielleicht" nur dann das Recht hat, einen Todeswunsch zu äußern, wenn man eine schreckliche und sehr schmerzhafte Erkrankung hat.

Das heißt aber noch nicht, dass man das Recht hat, den Tod zu verlangen oder Suizid zu begehen.


Jedenfalls denke ich, dass man dem Patienten nicht sofort nachgeben sollte.

Das sollte wirklich nur eine sehr gut überlegte Ausnahme bleiben.


Auch eine Entscheidung darf nie von nur einer Person gefällt werden.


Bei uns in Österreich ist es sowieso nicht erlaubt. Ich bin auch eher für eine liebe Begleitung des Sterbenden unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten (Schmerzmittel) das Leid zu mindern.


Liebe Grüße


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