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AW: Eine Zwangseinweisung verletzt die Würde des Patienten




zu 1) Art. 2 I GG (für D). Allererstes Grundrecht im Katalog. Die Einklagbarkeit ist allerdings in der Tat eine hoch interessante Frage.


zu 2) einfach nur meine Meinung und Differenzierung, ich sehe zumindest diese Gefahr, da eine religiöse Veurteilung (so sie denn erfolgt) zwangsläufig von einer absoluten Position ausgeht (Gott bzw. Wahrheit).


zu 3) Gebe ich Dir Recht, nur war ja die Grundfrage des threads in der Tat (auch) eine rechtliche. Ich finde es auch sinnvoll, daß neben der individuellen Auffassung der einzelnen User, auch die bzw. eine religiöse als auch die juristische Seite beleuchtet werden. Gut so, daß es dafür unterschiedliche User gibt.


zu 4) Kann ich vom Ansatz auch nachvollziehen. Es wird Dich allerdings nicht überraschen, daß ich ebenso wie Du Variante 3 schon den Vorzug gebe, allerdings unter der Voraussetzung, daß die Politiker vorher vom Volk gewählt worden sind und sich an freiheitlich demokratischen Grundrechten orientieren (auch unter Wahrung des Minderheitenschutzes). Das Problem liegt ja darin, daß z.B. bei einer Berufung auf Gott sehr unterschiedliche Normen herauskommen können (wäre auch ein gutes Thema für einen anderen thread). Gott kann ein liebevolles "Wesen" sein, aber auch ein rachsüchtiger Henker, je nachdem, wer sich auf ihn beruft. Absolutheitsansprüche sind eine gefährliche Rechtsgrundlage. Das gilt nicht nur für Gott, sondern auch für das "Naturgesetz" (schau mal in den "Fluch der Moderne" thread), denn was ist "Natur" bzw. "natürliches Recht"?


zu 5) Dir auch.


Zwetsche


Tschuldigung an alle anderen: Ist etwas off-topic geraten.


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