Schwerdepressive sind (meist) zurechnungsfähig!
Hi Sunnyboy!
Die Fähigkeit, sich im Leben zu orientieren, von der du sprichst, die fehlt vielmehr Menschen, als nur den so genannten psychisch Kranken, meine ich.
Kannst du denn mit Recht behaupten, dass du dich im Leben richtig orientieren kannst? Wenn ja, warum? Weil du keine Selbstmordgedanken hast?
Das würde ich als eine sehr schlechte Begründung empfinden. Menschen, die ernsthaft über Selbstmord nachdenken, sind oft sehr intelligente Menschen. Manchmal auch intelligenter als so mancher Arzt oder Psychologe und manchmal sind es auch selbst Ärzte oder Psychologen, die sich das Leben nehmen.
Weißt du überhaupt, ob du die Lage selbst richtig einschätzt?
Da meine ich ein Vorurteil zu erkennen, dass sich durch all deine Beiträge zieht. Du denkst, ein Schwerdepressiver wäre nicht zurechnungsfähig.
Das stimmt aber nicht. Es gibt einen großen Unterschied zwischen Zurechnungsfähigkeit und einer Depression! Schwerdepressive sind meistens zurechnungsfähig. Und dennoch darf ein Arzt ihnen das Recht entziehen, frei zu entscheiden.
Auch ich war schwerdepressiv, aber trotzdem zurechnungsfähig. Wäre ich es nicht gewesen, wäre ich wohl kaum aus eigener Kraft da wieder raus gekommen. Ich bin es aber. Und habe es auf meinen Weg gemacht. Und heute bin ich sogar dankbar, dass es mir einmal so dreckig ging. Dankbar deshalb, weil sich mein Blickfeld dadurch ungemein geweitet hat. Heute sehe ich bedingt durch diese Krankheit vieles anders. Ich finde, mein Leben ist heute sogar besser, als es vor der Depression war.
Diese Entwicklung konnte ich letztlich jedoch nur deshalb so machen, weil mich niemand gehindert hat, das zu tun, was ich für richtig gehalten habe. Wohlgemerkt auch nur aus dem Grund, weil ich mich keinem Arzt anvertraut habe. Ich bin sicher, ansonsten wäre ich eingewiesen worden und hätte (wie das in einer Klinik so üblich ist) gleich ein paar ordentliche Antidepressiver bekommen. Ich möchte jedoch auch sagen, dass starke Antidepressiver das Denkvermögen stark einschränken können und das meistens auch maßgeblich tun.
Von dem her wäre es durchaus möglich, wenn nicht sogar sehr wahrscheinlich, dass es völlig anders gekommen wäre, wenn ich mich in Behandlung begeben hätte. (Was ich einmal ja auch versucht habe.) Das soll keine Aufforderung sein jegliche Behandlung abzulehnen, ich schildere jedoch einen Fall, den es nach Gesetzeslage nicht geben dürfte, menschlich gesehen aber sehr wohl, da er schließlich ja erfolgreich war.
Es muss daher unser Recht sein, über unser Leben zu bestimmen. Selbstmordgedanken dürfen meiner Ansicht nach kein Grund sein, uns dieses Recht, über uns selbst zu bestimmen, zu entziehen, weil Selbstmordgedanken nicht unbedingt etwas mit Unzurechnungsfähigkeit zu tun haben.
Ben