Vielen Dank, Fussel! 
Dass mit dem Sinn der Gemeinschaft, sehe ich aber ein wenig anders. Der Gemeinschaft kann es nur gut gehen, wenn es den einzelnen Mitgliedern dieser Gemeinschaft gut geht. Das Wohlbefinden hängt vom Wohlbefinden des Einzelnen ab, daher sollte es ein vorrangiges Ziel sein, die Rechte der einzelnen Mitglieder zu schützen und zu wahren.
Das Recht zu sterben, halte ich für eines dieser Rechte. Auch wenn es auf Anhieb nicht so scheinen mag, denke ich dennoch, dass sogar dieses Recht letztlich der Allgemeinheit zugute kommt.
Welchen Nutzen zieht die Gemeinschaft zum Beispiel aus todunglücklichen Mitgliedern? Die lieber sterben möchten als leben? Es stellt sich doch die Frage, ob Mitglieder nützlich sind, die keine Mitglieder sein möchten.
Ich stimme dir aber in dem Punkt zu, dass die Gemeinschaft Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder auferstellt. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass eine vernünftige und menschliche Gesellschaft keinen Menschen zwingen darf, in dieser Gesellschaft zu leben, auch wenn er von ihr großgezogen wurde, auch wenn er jahrelang von und mit ihr gelebt hat.
Ansonsten dürfte der Gesetzgeber es ja auch verbieten, dass ich in ein anderes Land ziehe, in eine andere Gesellschaft, oder er dürfte es mir verbieten, ein Leben in den Bergen zu führen, fernab von jeglicher Zivilisation. Das alles mit dem Argument, man habe der Gemeinschaft einen Pflichtdienst zu erweisen.
Ich halte das aber für Unsinn. Und vor allem auch für Unrecht. Wie schon gesagt nützt es letztlich auch der Allgemeinheit nichts, wenn sie jemanden zwingt hier zu leben, der nicht hier leben will.
mfg
Ben