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AW: Umkehr der Beweislast?




Ja, wenn Du illegale Abhebungen auf Deinem Konto feststellst, musst Du beweisen, dass Du nicht fahrlässig gehandelt hast. Sonst gibts keine Erstattung. :)

Und hier ist das Thema der Beweislastumkehr nicht irrelevant...


LG, pispezi :zauberer2


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