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Auf Thema antworten

AW: Umkehr der Beweislast?


Eigentlich fallen mir nur 2 Situationen ein, in denen etwas bewiesen werden muss:


  1. Vor Gericht hat der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten zu beweisen (hier ist für mich klar, dass die Beweislast nicht umgekehrt werden soll)
  2. Ein Wissenschafter, der eine Theorie hat, sollte, um glaubwürdig zu bleiben (oder zu werden ?), Beweise für seine Theorie vorbringen. Soviel ich als kleiner HAK-Maturant, Schriftsetzer und Bürokaufmann weiß, macht man das mittels Experimenten, soweit das nicht möglich ist, mit logischen Abfolgen.

Weiß wer noch einen Fall, wo es die Last einer Beweiserbringung gibt ?


fragt Zeili


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