Kosten für die Stationierung von NATO-Truppen
Besatzungskosten gibt es in der Bundesrepublik seit dem Ende der alliierten Besatzung 1955 nicht mehr. Nicht zu den Besatzungskosten zu rechnen sind Kosten, die durch die vertraglich vereinbarte Stationierung von verbündeten Truppen zum Schutz des Nato-Gebiets anfallen. Da sich unter diesen auch ehemalige Besatzungsmächte befinden, werden diese Aufwendungen jedoch gelegentlich mit Besatzungskosten im eigentlichen Sinne verwechselt.
Gleichzeitig wurde die Bundesrepublik Mitglied der NATO, konnte aber noch kaum mit eigenen Truppen zu diesem Militärbündnis beitragen, da die
Bundeswehr noch im Aufbau war. Stattdessen leistete die Bundesrepublik vorerst finanzielle Beiträge zur NATO, die in der Bundesrepublik Truppen gegen den
Ostblock stationierte. Ein aus der Besatzungszeit überkommenes Anspruchsdenken („Besatzermentalität“) der ehemaligen Besatzungsmächte trug dazu bei, dass sich die schrittweise Reduzierung des deutschen Finanzbeitrags zur NATO bis ans Ende der 1950er Jahre hinzog.
[8] Die späteren „Beiträge zu den Kosten der Stationierung alliierter Truppen in der Bundesrepublik“ oder „Maßnahmen der gegenseitigen Hilfe“ nach Artikel 3 des
Nordatlantikpaktes waren juristisch wie auch von der Größenordnung her nicht mehr mit Besatzungskosten vergleichbar. Die
US Army erhielt von der Bundesrepublik Deutschland US$ 300 Millionen im Jahr.
[9] Diese nominal gleichbleibende Summe verlor durch Inflation aber an Wert: in Deutschland stieg der Verbraucherpreise von 100 (1950) auf 108 (1954), 113 (1956) bzw. 122 (1960); in den USA waren die Zahlen recht ähnlich (1960 = 127).
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2013 wurden im Bundeshaushaltsplan für
Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften noch 56,1 Mio.
Euro ausgewiesen. Nach dem Ende des Kalten Krieges sind darunter kaum noch Zahlungen an die stationierten Truppen. Baumaßnahmen, Personal und den laufenden Betrieb an den ihnen überlassenen Standorten tragen die Entsendestaaten selbst.
[11] Bei den Kosten für die Bundesrepublik handelt es sich im Wesentlichen um Überbrückungsbeihilfen für ehemalige Zivilmitarbeiter und die Regulierung von Schäden wie etwa bei Manövern. Direkt an den Entsendestaat gehen Ausgleichszahlungen für den Restwert von deren Investitionen in mittlerweile zurückgegebenen Standorten.
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Siehe auch: Ausländische Militärbasen in Deutschland: Kosten der Stationierung