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Auf Thema antworten

Wenn nicht, ist es aber trotzdem (überhaupt) eine? Wieso das denn? - Möchtest Du das jetzt "strafrechtlich" erörtern? Und v. w.: "Denn 1. hast du aus Verletzung Beleidigung gemacht", ....

... auf 'Zeilingers' "...dass Ihr Euch nicht gegenseitig beleidigt...". Also wer hat nun tatsächlich zumindest 'so gut wie' "gemacht"?

Aber auch, wenn nun mal egal, wer, wieso ist damit überhaupt "zu viel phantasiert" worden, hm?

Ja, und insbesondere mit dem Be-denken entsprechender "früherer Erfahrungen" dabei - oder was nun?


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