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Die Arbeit an den eigenen Gefühlen, Neigungen bzw Einstellungen ist Arbeit im arbeitsrechtlichen Sinne ? Dem kann ich nicht vorbehaltlos zustimmen.




Arbeit im arbeitsrechtlichen Sinne verrichtet hat nur der Therapeut - und dieser ist auch der einzige, der für die Durchführung der Therapie entgeltlichen Lohn erhalten wird. Und auch nur wenn der entgeltliche Lohn vorhanden ist, ist es Arbeit im Arbeitsrechtlichen Sinne. (Bemerkung am Rande: Prinzipiell hätte ein Therapeut ja auch die Möglichkeit, mit der Therapie einen unentgeltlichen Freundschaftsdienst zu erweisen. In dem Falle wäre auch die Arbeit des Therapeuten keine im arbeitsrechtlichen Sinne, zumindest keine Vollwertige.)

Der Lohn des mordlustigen Minderjährigen ist die zusätzliche Aussicht darauf, keinen Mord mit all seinen Folgen zu begehen. Dieser Lohn ist aber unentgeltlich und auch kein Lohn im arbeitsrechtlichen Sinne.


Arbeit in einem anderen Sinne aber haben beide verrichtet. Denn es sind die in Aussicht gestellten Löhne (und nicht eine eventuelle Vergnüglichkeit der Therapie selbst), die sie zur Durchführung der Therapie motivieren. Den Therapeuten der entgeltliche, den Minderjährigen der unentgeltliche in Form der Aussicht auf Mordvermeidung bzw deren Folgen.


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